| 24. Juni 2003
Tagung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe „Schutzlücken" im
Schwangerschaftskonfliktgesetz
Die Deutsche Gesellschaft
für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) hat auf ihrer Tagung
am 24. Juni 2003 in Berlin eine Reform des § 218 gefordert. Von „Schutzlücken"
für den Lebensschutz des Ungeborenen Kindes in der gesetzlichen Ausgestaltung
des Konzepts der Beratungsregelung und
Weiter verwies Sie darauf, daß die später vom Gesetzgeber des jetzt geltenden Gesetzes vorgenommene Verschmelzung von medizinischer und embryopathischer Indikation deutlich zu Lasten des Lebensschutzes des behinderten menschlichen Lebens gehe, was aber nicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen sei.. Das Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe „Reform der Pränataldiagnostik - Forderungen an die Medizin und den Gesetzgeber" und die Abstracts der Vorträge der Tagung vom 24. Juni 2003 finden Sie unter den folgenden Links: reform01: Reform der Pränataldiagnostik - Forderungen an die Medizin und den Gesetzgeber - Abstracts der Vorträge vom 24.06.03 - (PDF - 151 KB) reform02:
Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik - Positionspapier
der Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
- (PDF - 1,2 MB) bei A1/218
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