Deutsche Tagespost 7.8. Januar 1966

Demokratie und "freie Liebe"
Eine Denkschrift von 140 Schwedischen Ärzten an den König 
- auch für Deutschland lehrreich

Einleitung der "Deutschen Tagespost" vom 7. Jan 1966

Am 31. Januar 1964, legten 140 schwedische Ärzte Ihrem König eine Denkschrift vor, in der sie für "Maßnahmen für verstärkte Charaktererziehung und dergleichen" eintraten. Heute sind wir in der Lage, den deutschen Text dieser Denkschrift zu veröffentlichen. An Aktualität hat er - leider - nichts verloren, eher gewonnen, in Schweden und In Deutschland. Es wäre schön, wenn diese Veröffentlichung dazu beitrüge, dass auch in Deutschland die Verantwortlichen die ganze Tragweite des angeschnittenen, politisch bisher stark vernachlässigten Problems, erkennen und die notwendigen Maßnahmenergreifen wollten.
Die Denkschrift ist unabsichtlich ein Hohelied auf die christliche Familie. Wir veröffentlichen sie daher zum diesjährigen Familiensonntag. DT



Demokratie und "freie Liebe"
Denkschrift von 140 Schwedischen Ärzten an den König 

Während der dreißiger Jahre wurden im Durchschnitt 689 Fälle von Gonorrhöe bei Frauen der Altersgruppe 15 bis 19 Jahren in unserem Lande registriert. 1963 war die entsprechende Zahl 4183. In den dreißiger Jahren nahm diese Altersgruppe 20 Prozent von aller Gonorrhöe ein bei Frauen gegenüber 52 Prozent 1962. Die entsprechende Verschiebung für Burschen ist von 9,5 auf 25 Prozent.
Die erhöhte sexuelle Leichtfertigkeit der Jugend, die die obenstehenden Zahlen widerspiegeln, haben auch zur Folge gehabt, dass die Mütter unter 20 Jahren einen steigenden Anteil an den Müttern des Landes haben. In den Jahren 1955 bis 1961 ist entsprechend der offiziellen Statistik deren Anteil an 100.000 Kindsmüttern von 7562 auf 9838 gestiegen, so dass nunmehr jede zehnte Wöchnerin unter 20 Jahren ist.
Die Geburtenanzahl (in der Klinik) von ledigen Müttern jünger als 20 Jahre hat sich zwischen 1955 und 1961 von 3372 auf 5082 erhöht, während die entsprechende Zahl für Verheiratete eine bedeutend niedrigere Erhöhung aufweist, von 4190 auf 4756. (Die Zahlen sind auf 100.000 Frauen in diesem Alter berechnet, so dass sie direkt vergleichbar sind.)
Vom medizinischen und gesellschaftlichen Standpunkt ist die Lage alarmierend. Die zunehmende Prozentzahl, die obenstehende Zahlen illustrieren, ist etwas von vielen Zeichen für einen moralischen und geistigen Niedergang. Erhöhte Einsätze medizinischer, ökonomischer und sozialer Natur sind notwendig. Aber ohne gleichzeitig neue Ideale heranzubilden, würde sich jede Vorkehrung als unzureichend erweisen oder könnte zu einem dem Plan entgegengesetzten Effekt führen.
Der jetzige unhaltbare Zustand nahm seinen Anfang in einer Periode einer umfassenderen sexuellen Aufklärung innerhalb und außerhalb der Schule, als dies früher irgend geschah. Das zeigt, dass Aufklärung als solche ohne gleichzeitige Heranbildung eines Ideals das Problem nicht löst.
Die Auswirkungen eines weitverbreiteten Leichtsinns sind verheerend entsprechend der dokumentierten medizinischen und soziologischen Erfahrung Es ist deshalb ein grundlegendes Interesse der Gesellschaft, dass sittliche Ordnung allgemein anerkannt und angenommen und dass Tendenzen zur Übersexualisierung eingeschränkt werden.
Dies zu erreichen ist vor allem eine Frage der Charaktererziehung. Die Schule rückt damit in den Vordergrund. Neben der einen Seite, Kenntnisse zu vermitteln und Fertigkeiten einzuüben, hat diese entsprechend dem ersten Paragraphen des neuen Schulgesetzes zum Ziel, "die Entwicklung der Schüler zu harmonischen Menschen und zu tauglichen und verantwortlichen Mitgliedern der Gesellschaft zu fördern". Dadurch will man hier erreichen, dass man die triebhafte Natur zügeln kann und will, dass man eine klare Auffassung davon hat, was recht und was unrecht ist, um eine ausreichende innere Festigkeit zu besitzen, um in konkreten Situationen dafür einzustehen, was recht ist. Die menschliche Gesellschaft setzt für Ihre Wohlfahrt und ihren Bestand gewisse fundamentale Grundsätze voraus, die ausgedrückt sind in dem, was die Zehn Gebote Gottes vom Zusammenleben lehren. Es ist ausgeschlossen, dass die Gültigkeit dieser Grundsätze in Zweifel gezogen werden, dadurch, dass die Menschen diese nicht befolgen. Die Forderung nach Achtung des Eigentums eines anderen kann zum Beispiel nicht deshalb aufgegeben werden, weil man nachweisen kann, dass die Fälle von Diebstahl über ein gewisses Niveau angestiegen sind. Ebenso wenig kann die Forderung nach Wahrhaftigkeit und Aufrichtigkeit in Frage gestellt werden, weil in einer bestimmten Periode Lüge und Unehrlichkeit florieren, noch kann das, was im Bereich des Sexuallebens richtig ist, nach dem Grad der herrschenden Leichtfertigkeit gerichtet werden.
Die verhängnisvolle Verwirrung in Denkweise und Lebensführung auf dem sexuellen Gebiet hängt zusammen mit der Auflösung von persönlicher und gesellschaftlicher Disziplin überhaupt. In einem Artikel des Jahres 1956 über "Ursachen der Verbrechen" wies der Rechts-Psychiater Professor Olaf Kinberg auf die rasch fortschreitende Veränderung besonders der Situation der Jugend als einen die Verbrechen förderlichen Faktor hin. Er schreibt: "dass der Bereich dessen, was 'man darf' während der letzten Periode bedenklich ausgeweitet wurde, ist offenbar. Besonders hat sich die Bewegungsfreiheit der Jugend erhöht. Die Möglichkeiten der Schule, die Regeln des Benehmens aufrechtzuerhalten, sind ausgesprochen vermindert. Die Verbundenheit des heranwachsenden Geschlechtes mit der Familie hat sich gelockert, und damit ist der Respekt der Jungen vor den Normen, nach denen die Eltern und anderen Angehörigen der älteren Generation leben, stark beschnitten." Zusammen mit den anderen Faktoren hat dies, sagt er, "eine größere Unempfindlichkeit für Anstandsregeln zustandegebracht, die früher allgemein anerkannt waren. (Sv. Dagbl. 15.2.1956)

Autorität muss moralisch sein
Seit 1956 hat sich in großem Maße, diese Entwicklung in schnellerem Tempo fortgesetzt. Unter Freiheit versteht man allzu oft, dass jeder tun kann, was ihm passt, wenn er nur nicht in offenen Konflikt mit der Ordnung der Gesellschaft kommt. Die Achtung vor Recht und Person der anderen und die Verantwortung vor dem Eigentum und allgemeinen Wohl des Gemeinwesens weicht vor dem Trieb einer ungezügelten und gedankenlosen Selbstsucht. Dies ist ein wesentlicher Teil des Hintergrundes für das stark steigende Verbrechertum in immer jüngerem Alter und die damit wachsende Unsicherheit für  Leben und Eigentum. Was durch sozialeund gesetzgeberische Vorkehrungen getan werden kann, um diese Entwicklung zu hindern, muss getan werden. Und wiederum treten die charakterfördernden 
Maßnahmen und damit die Schule in den Vordergrund.
Es gibt Anzeichen, dass die Disziplinschwierigkeiten der Schule besonders in gewissen Großstädten dieser allmählich über den Kopf wachsen. Die Autorität der Schule und damit der Gesellschaft muss unbedingt verteidigt werden, und zwar sowohl um der Gesellschaft wie vor allem um der Jugend willen. Die Schule muss die Möglichkeit haben, wirkungsvoll die Disziplin auflösenden Tendenzen zu verhindern.
Aber keine Autorität kann auf die Dauer aufrechterhalten werden und ist im Grunde Autorität, die sich nicht als moralische Autorität behauptet, d.h. die weiß, was recht Ist, und dafür einsteht. Dies braucht die Jugend und hat das Recht, dass sie dementsprechend klare Anleitung mit unzweideutigem  Bescheid bekommt, und Schule und Gesellschaft schuldet es, dies zu geben. Die Objektivität und Sachlichkeit, die die Unterweisung der Schule auch in den Fragen der Weltanschauung prägen soll, darf selbstverständlich nicht mit sich bringen, dass Kinder und Jugendliche in Ungewissheit über verpflichtende, elementare sittliche Gebote gelassen werden. Sonst betrügt die Gesellschaft die junge Generation, beraubt sich selbst ihrer Autorität und untergräbt ihre Zukunft.
Die Einführung der neunklassigen Grundschule mit den dafür ausgefertigten Richtlinien, Vorschriften und Anweisungen enthält an und für sich nicht die kraftvolle Verstärkung der charakterfördernden Tätigkeit, wie es die ernste Lage fordert. Dazu gibt es in den Schulverfassungen eine gewisse verwirrende Unklarheit, dieausgeräumt werden muss. Es heißt in den Anweisungen mit Recht, dass "das Christentum ein wesentlicher Teil der Grundlage für die religiösen, ethischen und sozialen Wertbestimmungen ist, auf denen unsere Kultur, unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben sich aufbaut. Es heißt auch, dass "die Unterweisung im christlichen Religionsunterricht wie der Unterricht in anderen Fächern auch eine erziehende Wirkung auf das Individuum haben soll. Durch den Stoff, der behandelt wird, werden Fragen aktualisiert, die die Lebenseinstellung der Schüler selbst berühren. Normen und Lebensideale, die für deren persönliche Entwicklung von Bedeutung sind und die zu Wahrhaftigkeit und Lebensernst erziehen, können dadurch vermittelt werden."
Es heißt weiter, dass "die christliche Unterweisung so geschehen soll, dass sie nicht die Gedanken- und Glaubensfreiheit der einzelnen verletzt. Darum soll sie in der Weise objektiv sein, dass sie sachliche Kenntnisse und die Bedeutung und den Inhalt verschiedener Glaubensanschauungen mitteilt, ohne autoritativ auf die Schüler einzuwirken, eine gewisse Anschauung anzunehmen." Weiter heißt es, dass die Unterweisung "den Grund legen soll für Verstehen und Achtung gegenüber Andersdenkenden", und dass der Lehrer "alles sorgfältig vermeiden soll, was als verletzender Angriff auf die Anschauung des anderen wirken kann. (Lehrplan für die Grundschule, Königl. Oberschulamt, Schriftserie 60, S. 221.)

Ohne Christentum geht es nicht
Das alles ist richtig. Es hat sich aber inzwischen erwiesen, dass die Forderung nach Objektivität von manchen auf eine Weise gedeutet wird, die "die religiösen, ethischen und sozialen Wertbestimmungen untergräbt oder verdächtigt, auf denen unsere Kultur, unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben sich aufbauen und die für das Christentum eine Grundlage sind. Es muß geklärt werden, dass eine derartige Deutung ausgeschlossen ist. "Autoritativ auf die Schüler einzuwirken, eine gewisse Lebensanschauung anzunehmen, ist verwerflich, wenn man darunter versteht, dass man ihnen dieselbe aufzuzwingen versucht. Aber selbstverständlich soll die christliche Unterweisung, wie jeder Unterricht, während er gleichzeitig streng sachlich ist, auf eine so persönliche und inspirierende Weise geschehen, wie es der Lehrer weiterzugeben vermag, so dass der historische, religiöse und ethische Inhalt des Christentums lebendig wird. Nur so kann dieser Unterricht die Wertbestimmungen, von denen der Lehrplan spricht, klar herausstellen in ihrer vollen Bedeutung und kann er, wie der Lehrplan voraussetzt, bedeutungsvolle "Normen und Lebensideale" vermitteln.
Es muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass die Normen für das Zusammenleben, die im Christentum die höchste Autorität bekommen als in Gottes Willen begründet, tatsächlich zugleich die Forderung des Lebens selbst sind und deshalb, wie es der Lehrplan fordert, können und müssen sie "so dargestellt werden, dass die Schüler sie nicht auffassen als willkürlich gegeben, sondern sie herauswachsen sehen aus den Bedingungen des Zusammenlebens.
Wenn also die Forderung nach Objektivität nicht so gedeutet werden darf, dass sie eine positiv inspirierende Unterweisung verhindert, darf sie selbstverständlich auch nicht so verstanden werden, dass sie die Schule verhindert, ihre Autorität und die der Gesellschaft hinter die Wertbestimmungen zu stellen, auf denen die Gesellschaft ruht. Die Gesellschaft und ihre Schule kann und darf nicht neutral stehen gegenüber einer Frage von grundlegender Bedeutung für Wohl und Zukunft der Nation. Es heißt auch im Lehrplan für die Grundschule, dass die Schule "durch ihre ethische Erziehung" dem Schüler "eine gute Auffassung von den moralischen Normen" geben soll, "die gelten müssen im Zusammenleben der Menschen und die die Rechtsordnung in einer demokratischen Gesellschaft aufbauen." Es heißt weiter: "Respekt vor Wahrheit und Recht zu wecken, vor dem Eigenwert des Menschen, vor der Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens und damit vor dem Recht auf persönliche Freiheit, ist eine Hauptaufgabe auch für die soziale Erziehung, die die Aufgabe der Schule umfassen soll." Weder kann noch darf die Schule den Schülern diese Normen und Werte aufzwingen. Aber die Schule soll mit all ihrer Autorität in jedem Zusammenhang mit Wort und Tat für diese eintreten als
richtig, notwendig und normativ.
Mit der Erziehung zur Demokratie, auf welche die Schulverfassungen großes Gewicht legen, hat die christliche Unterweisung einen besonderen Zusammenhang. Der Eckstein der Demokratie, deren Grundbedingung, ist der Respekt vor der Würde des Menschen. Die Idee einer unbedingten Menschenwürde kann jedoch nicht rational begründet werden. Offensichtlich haben viele Menschen - schwer Geistesschwache, unheilbar Geisteskranke, schwere und rückfällige Verbrecher usw. -
nicht den geringsten Wert für die Gesellschaft, viele von diesen auch nicht für einen einzelnen Menschen. Die Idee von der unbedingten Würde des Menschen, die die Unverletzlichkeit des Lebens enthält, fußt im Glauben: im Glauben an Gottes Liebe und Absicht mit jedem Menschenleben, auch mit dem elendesten. Ohne diesen Glauben gerät der Respekt vor der Menschenwürde und damit die Demokratie in Gefahr und kann auf die Dauer nicht verteidigt werden. "Die Demokratie wird christlich sein oder sie wird nicht sein. Eine antichristliche Demokratie ist eine Karikatur, die in der Tyrannei oder in der Anarchie endet." (Robert Schuman, Pour L'Europe, S. 70).
Es kann keine bestimmte Grenze gezogen werden zwischen der Rolle der Schule oder des Elternhauses in der Charaktererziehung der Jugendlichen. Die Verantwortung ist gemeinsam. Genauso wenig wie sich das Elternhaus lossagen kann von der Verantwortung für das Benehmen seiner Kinder außerhalb seiner Haustür, kann die Schule, die in einer neunjährigen Periode den Hauptteil von Zeit und Arbeit der Schüler in Anspruch nimmt, sich lossagen von dessen Benehmen außerhalb des Schulkreises. Der gelegentlich erwähnte Gedanke, dass die Schule nichts mit dem Privatleben der Schüler zu tun habe, enthält eine Unterminierung der Erziehung überhaupt und einen Betrug gegenüber dem Elternhaus und den Jugendlichen. Was die besondere Führung anbelangt, die die Schule der Jugend im Bereich des Sexuallebens geben soll, muss zuerst vermerkt werden, dass diese dadurch
erschwert wird, dass in der allgemeinen Debatte ständig Behauptungen und Forderungen wiederholt werden, die direkt zerstörend wirken und denen eine wissenschaftliche Grundlage fehlt.
So wird etwa behauptet, dass Enthaltsamkeit eine Belastung für die physische Gesundheit sei und zum Beispiel Neurosen fördere. Jeder erfahrene Arzt weiß, dass Neurosen in großem Maß im Gegenteil durch innere und äußere Konflikte entstehen im Zusammenhang mit außerehelichen Verbindungen. Es wurde nie nachgewiesen, dass Enthaltsamkeit an und für sich gesundheitsschädlich sei. In der vulgären Sexualpropaganda wird gelegentlich der Geschlechtstrieb mit dem Hunger ("Ernährungstrieb) verglichen, wobei von "sexueller Unterernährung" und dergleichen gesprochen wird. Ein Minimum von Überlegung sagt, dass der Geschlechtstrieb in keiner Weise ein "Ernährungstrieb" ist, weshalb es sinnlos ist, dabei von Unterernährung zu sprechen. 
Weiter fordert man "freie Liebe", man behauptet, dass die sexuelle Betätigung "jedes einzelnen Sache sei"; die medizinischen und sozialen Probleme, die möglicherweise auftauchen, denkt man, mit besseren Schutzmitteln und Sexualtechnik meistern zu können. Man verkennt dabei, dass wirkliche Liebe weit mehr ist als geschlechtliche Gemeinschaft, dass sie nämlich Engagement und Verantwortung der ganzen Persönlichkeit enthält, die schlecht mit der "Freiheit" zusammenpasst,
von der man spricht und die man sich wünscht. Diese zeigt ihre Empfindsamkeit unter anderem dadurch, dass sie die Persönlichkeit des Partners viel zu hoch achtet, als dass sie ein sexuelles Verhalten begehren könnte, ohne die Lebensgemeinschaft und Geborgenheit bereiten zu können, die eine dem Gesetz entsprechend eingegangene Ehe geben kann.
Chaotische Verhältnisse zwischen den Geschlechtern bedrohen Vitalität und Gesundheit der Gesellschaft und sind daher in keiner Weise Privatsache der einzelnen. Soziologische und historische Untersuchungen haben gezeigt, dass es einen deutlichen Zusammenhang gibt zwischen - auf der einen Seite - Aufstieg und Zerfall der Kulturen und - auf der anderen Seite - Festigkeit und Oberflächlichkeit in der Art des sexuellen Verhaltens.

Liebe auf Sexus reduziert
Unverantwortliche Propaganda von hier berührter Art hat zur Folge gehabt, dass für eine Mehrzahl der Jugendlichen der Begriff Liebe sich auf Sexus reduziert hat. Diese Verarmung eines menschlichen Zentralwertes ist verheerend, teils deshalb, weil die Anschauung vom Menschen, vor allem der Frau, von der Ehe und vom Elternhaus ("Heim") verdrängt und herabgesetzt werden, teils weil derartige Werte wie Selbstbeherrschung, Opferwille, Verantwortungsbewusstsein, Ideal und persönliche Gemeinschaft auf die Seite geschoben oder in ihrem Gehalt karikiert werden. Wir stimmen in die Auffassung ein, die der norwegische Psychiater Professor Ragnar Vogt in folgenden Sätzen ausdrückt: "Die sexuelle Abstinenz ist in jüngeren Jahren natürlich, bis die Persönlichkeit Festigkeit erlangt hat und gereift ist... Man kann sich wirklich vollwertigen Dominanten leicht anpassen oder unterordnen, wenn man sich um deren Bedeutung klar bewusst ist ... Was man vor allem vermeiden sollte, ist frühzeitige sexuelle Gewöhnung, bevor die Persönlichkeit zu vollem Verantwortungsbewusstsein gefestigt ist. Sexuelle Genusssucht lenkt die Interessen auf ein falsches Geleise und schwächt überhaupt die idealen Interessen ab. Das
gilt fürs ganze Leben, aber besonders in jungen Jahren in denen die geistigen Interessen reifen sollten und leicht in ihrer Entwicklung behindert werden können.
Sexuelle Enthaltsamkeit birgt nicht irgend eine wesentliche Schwierigkeit, wenn es den Jugendlichen nicht "vortrompetet" wird, dass die Enthaltsamkeit unnatürlich, ja gesundheitsschädlich sei, eine Forderung, die die Älteren erfunden haben, um ihre Überlegenheit zu bewahren. - ("Ethische Probleme" S. 168 f.)
Eine starke Ausrichtung auf das Sexuelle macht den Menschen von sich selbst eingenommen und verkleinert die Interessensphäre. Auf der anderen Seite ist die Ausrichtung der ganzen Persönlichkeit auf geistige, kulturelle und allgemein menschliche Interessen ein Faktor von wesentlicher Bedeutung, um eine gesunde und richtige Lebensführung in jedem Bereich zu fördern, auch im sexuellen. Wie man lebt und wofür man lebt - diese zwei Fragen haben einen tiefen inneren Zusammenhang. Am allerwenigsten darf die Schule dies übersehen. Es ist nicht ohne Interesse, auf das gigantischste Experiment mit der sogenannten freien Liebe zu achten, das die Geschichte kennt. Nach der Revolution 1917 machte man in Sowjet-Rußland reinen Tisch mit der althergebrachten Ehe- und Geschlechtsmoral. Nach unmäßigen Leiden auf dem Weg der aufgekommenen Sexualanarchie war man genötigt, einen anderen Weg einzuschlagen. Die Familiengesetzgebung wurde deshalb 1936 ganz und gar geändert mit strenger Forderung nach Verantwortung der Ehegatten für einander und für ihre Kinder. Sexuelle Leichtfertigkeit wurde nun allgemein als unmoralisch verdammt. 
Die Übersexualisierung des Gesellschaftsmilieus hat der Sexualfrage im Bewusstsein der Allgemeinheit Ausmaße verliehen, die nicht sachlich bedingt sind. Die Schule muss diese auf die richtige Dimension reduzieren. Dies geschieht, wenn diese Frage in ihren natürlichen Zusammenhang gestellt wird, in dem man sie ethisch und psychologisch richtig beleuchtet im Anschluss an oben angeführte Gesichtspunkte. 
Der Ausdruck "Sexualunterweisung" ist insofern nicht glücklich gewählt, sondern sollte zum Beispiel durch "Familienkunde" ersetzt werden. Die zentrale Aufgabe des Geschlechtstriebes im Lebenszusammenhang ist die Fortpflanzung des menschlichen Geschlechtes. Das Verhältnis Vater - Mutter - Kind ist biologisch unwiderruflich und schließt Verpflichtungen ein für den Menschen als ein bewusstes und verantwortliches Wesen. Das Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter und gerade auf
seinen eigenen Vater und Mutter. Hier ist die naturgegebene Grundlage für die Ehe als dem einzigen normalen Rahmen für geschlechtliche Gemeinschaft. In die gleiche Richtung deutet, wie schon angedeutet, die persönliche Natur der Liebe, die den Geschlechtsverkehr ohne Lebensgemeinschaft und volle gegenseitige Verantwortung zu einer Verletzung der Menschenwürde macht. Indem sie die Rolle der Familie für jedes Stadium im Leben der Gesellschaft und des einzelnen als Hintergrund hat, bekommt die Unterweisung der Schule in sexuellen Fragen ihren richtigen und natürlichen Zusammenhang, die ohne viele Worte die Größe, den Reichtum und die Verantwortung in der Liebe zweier Menschen hervortreten lassen kann in richtiger und klarer Beleuchtung und die ethischen Konsequenzen für das Verhalten mit der ihr innewohnenden Selbstverständlichkeit herausstellen kann.

Als Kunst getarnte Unmoral
In der Schule die Technik der Präventivmittel zu lehren, ist medizinisch, pädagogisch und moralisch falsch, weil man kaum vermeiden kann, dass man bei den Schülern die Vorstellung erweckt, dass die Schule außereheliche Verbindungen akzeptiert. Zuverlässig kann man bei Bedarf solche Aufklärung durch den Arzt erhalten. Dagegen kann es förderlich sein, in passendem Zusammenhang die Tatsache zu erläutern, dass es medizinisch gar keinen anderen zuverlässigen Schutz gegen Befruchtung oder venöse Ansteckung gibt als die Enthaltsamkeit. Die Rolle, die das Sexuelle gegenwärtig in der öffentlichen Debatte spielt, in Zeitungen und Zeitschriften - nicht nur in den rein pornographischen -, in Literatur, Theater, Film, Radio und Fernsehen, ist unnatürlich und schädlich. Sie ist, jedenfalls zu einem beachtlichen Teil, eine Folge und zugleich ein Teil von oft grober, gelegentlich sehr subtiler Sexual-Propaganda, hinter der verschiedenerlei Interessen stehen, sicherlich nicht am wenigsten ökonomische. Die Auswirkungen treffen die ganze Nation und vor allem die Jugend.
Psychologen vom Fach, die das Erleben von Filmen bei Kindern und Jugendlichen untersucht haben, haben das Kino, wie es zur Zeit ist, neben Elternhaus und Schule als "die dritte Großmacht in der Erziehung der Jugend bezeichnet. Sie haben festgestellt, dass der Einfluss des Kinos auf deren sexuelle Entwicklung stark ist, und dass ungeeignete Filme Faktoren sind, die zu sozialer oder auch krimineller Betätigung beitragen. (Fritz Stückrath und Georg Schottmayer, Psychologie des
Filmerlebens in Kindheit und Jugend, Hamburg 1955.) 
Es ist zuerst und zuletzt die Haltung der Mitbürger selbst, die bestimmt, wie weit die Entwicklung gehen soll. Die Schule muß den Schülern die Einsicht beibringen, welcher Art die psychische Einwirkung ist, der sie durch die Sexualpropaganda ausgesetzt sind, ihnen zu helfen versuchen zu einer selbständigen und kritischen Haltung sowie ihnen einen Begriff geben. wie (S. 27) sie und auch ihre Mitbürger dazu beitragen können, eine gesundere Gesellschaft zu schaffen. Die Erfahrung zeigt, dass gesetzliche Maßnahmen, solchen zerstörerischen Auswirkungen der Sexualpropaganda zu wehren, nur sehr begrenzte Möglichkeiten haben. Eine Art Reinhaltung wird geregelt und muß geregelt werden von jeder Kulturgesellschaft. So ernst wie die Lage mit ihrer Tendenz zu Verschlechterung in unserem Land ist, ist es erforderlich zu untersuchen, einerseits inwieweit geltende gesetzliche Bestimmungen zweckentsprechend sind oder einer Überarbeitung bedürfen, anderseits inwieweit die Anwendung der bestehenden Bestimmungen zufriedenstellend ist. Viel von dem, was die Übersexualisierung fördert, wird als Kunst eingeschätzt und erscheint damit in vieler Augen als von jeder moralischen Beurteilung ausgenommen. Das "Film-Büro" darf entsprechend geltender Anweisung, "einen Film oder den Teil eines Films nicht gutheißen, dessen Vorführung auf Grund der Art, wie die Geschehnisse geschildert werden, oder des Zusammenhanges, in dem diese vorkommen, verrohend oder schädlich aufhetzend wirkt oder zum Verbrechen verleitet." Ein Schauspiel kann, trotz hoher künstlicher Qualitäten oder gerade durch diese Eigenschaften irreführend wirken oder "schädlich aufhetzen". Selbstverständlich ist die Kunst, genauso wenig wie irgendeine andere menschliche Tätigkeit, ausgenommen von sozialer und moralischer Verantwortung. Es muss geprüft werden, wie die angeführte Bestimmung angewendet wird
oder angewendet werden müsste. Da nunmehr die Rolle des Kinos in steigendem Maß vom Fernsehen geteilt wird, hat die Programmdirektion desselben eine Verantwortung, die nach ihrem juristischen Inhalt untersucht und bestimmt werden muss.
Weiter muss ermittelt werden, auf welche Weise man in anderen Kulturländern zurechtzukommen versucht mit den in Frage kommenden Missständen und was man daraus lernen kann. Auf Grund der herrschenden und für die allgemeine Volksgesundheit gefährlichen Lage müssen wir, unter Hinweis auf das oben ausgeführte, hiermit in Untertänigkeit ersuchen, dass Eure Königliche Majestät geruhen einerseits nach nötiger Ermittlung, Maßnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, kräftig die charaktererziehende Tätigkeit der Schule zu verstärken, wobei zu beachten ist, dass diese Tätigkeit einen klaren Bescheid voraussetzt, was recht ist und was unrecht, wozu die oben besprochenen, zu Mißdeutung einladenden Unklarheiten entfernt werden müssen, 
- dass die Aufrechterhaltung der allgemeinen Disziplin und der Autorität der Schule - und damit indirekt der Gesellschaft - ein Schutz und eine Stütze ist, dessen die Jugendlichen nicht beraubt werden dürfen, und zugleich ein wichtiges Interesse der Gesellschaft, 
- dass die Schule, die nunmehr einen so wesentlichen Teil der Zeit, des Interesses und der Arbeit der Jugendlichen mit Beschlag belegt, sich davon weder entziehen kann noch darf, dass sie zugleich mit dem Elternhaus und den Volksvertretern die Verantwortung übernimmt auch für das Privatleben der Schüler, und
- dass, was besonders den sexuellen Bereich anbelangt, aller Unterricht und Erziehung als Voraussetzung das Faktum haben soll, dass die monogame Ehe, ausgerichtet auf eine lebenslängliche Gemeinschaft der Gatten füreinander, die natürliche Lebensordnung ist, der Würde des Menschen und dem Besten der Gesellschaft entspricht und deshalb der einzige normale Rahmen für die sexuelle Gemeinschaft ist, und dass der außereheliche Geschlechtsverkehr vom medizinischen und geisteshygienischen Standpunkt aus nicht ungefährlich ist, vom Standpunkt der Persönlichkeit herabsetzend und vom sozialen und nationalen Standpunkt schädlich ist, wie auch, dass Enthaltsamkeit in keiner Weise der Gesundheit schadet, sondern im Gegenteil dazu beitragen kann, der Persönlichkeit die innere Festigkeit zu geben, die zur Erreichung großer Ziele nötig ist, andererseits feststellen zu lassen, inwieweit und auf welche Weise die Gesellschaft ihre Reaktion verstärken kann und muss gegen die Kräfte, die aus verschiedenen Gründen, nicht zuletzt aus Gewinnsucht, in Presse, Film, Theater, Radio und Fernsehen usw. die zunehmende Sexualisierung fordern, das Gefühl dafür verwirren, was recht und gesund ist, besonders die Jugend vor erhöhte Schwierigkeiten stellen und untergraben. was die Gesellschaft versucht mit großen Kosten aufzubauen; sowie Maßnahmen zu ergreifen, die diese Untersuchung veranlassen kann.

Diese Denkschrift wurde verfasst von Dr. med. Fred Richter, Stockholm. (Mitglied der World Federation of Doctors who respect human Life.)
Quelle des Textes: www.aerzteaktion.de
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