| Deutsche Tagespost
7.8. Januar 1966
Demokratie und "freie Liebe"
Eine Denkschrift von 140
Schwedischen Ärzten an den König
- auch für Deutschland
lehrreich
Einleitung der "Deutschen
Tagespost" vom 7. Jan 1966
Am 31. Januar 1964, legten
140 schwedische Ärzte Ihrem König eine Denkschrift vor, in der
sie für "Maßnahmen für verstärkte Charaktererziehung
und dergleichen" eintraten. Heute sind wir in der Lage, den deutschen Text
dieser Denkschrift zu veröffentlichen. An Aktualität hat er -
leider - nichts verloren, eher gewonnen, in Schweden und In Deutschland.
Es wäre schön, wenn diese Veröffentlichung dazu beitrüge,
dass auch in Deutschland die Verantwortlichen die ganze Tragweite des angeschnittenen,
politisch bisher stark vernachlässigten Problems, erkennen und die
notwendigen Maßnahmenergreifen wollten.
Die Denkschrift ist unabsichtlich
ein Hohelied auf die christliche Familie. Wir veröffentlichen sie
daher zum diesjährigen Familiensonntag. DT
Demokratie und "freie Liebe"
Denkschrift von 140 Schwedischen
Ärzten an den König
Während der dreißiger
Jahre wurden im Durchschnitt 689 Fälle von Gonorrhöe bei Frauen
der Altersgruppe 15 bis 19 Jahren in unserem Lande registriert. 1963 war
die entsprechende Zahl 4183. In den dreißiger Jahren nahm diese Altersgruppe
20 Prozent von aller Gonorrhöe ein bei Frauen gegenüber 52 Prozent
1962. Die entsprechende Verschiebung für Burschen ist von 9,5 auf
25 Prozent.
Die erhöhte sexuelle
Leichtfertigkeit der Jugend, die die obenstehenden Zahlen widerspiegeln,
haben auch zur Folge gehabt, dass die Mütter unter 20 Jahren einen
steigenden Anteil an den Müttern des Landes haben. In den Jahren 1955
bis 1961 ist entsprechend der offiziellen Statistik deren Anteil an 100.000
Kindsmüttern von 7562 auf 9838 gestiegen, so dass nunmehr jede zehnte
Wöchnerin unter 20 Jahren ist.
Die Geburtenanzahl (in der
Klinik) von ledigen Müttern jünger als 20 Jahre hat sich zwischen
1955 und 1961 von 3372 auf 5082 erhöht, während die entsprechende
Zahl für Verheiratete eine bedeutend niedrigere Erhöhung aufweist,
von 4190 auf 4756. (Die Zahlen sind auf 100.000 Frauen in diesem Alter
berechnet, so dass sie direkt vergleichbar sind.)
Vom medizinischen und gesellschaftlichen
Standpunkt ist die Lage alarmierend. Die zunehmende Prozentzahl, die obenstehende
Zahlen illustrieren, ist etwas von vielen Zeichen für einen moralischen
und geistigen Niedergang. Erhöhte Einsätze medizinischer, ökonomischer
und sozialer Natur sind notwendig. Aber ohne gleichzeitig neue Ideale heranzubilden,
würde sich jede Vorkehrung als unzureichend erweisen oder könnte
zu einem dem Plan entgegengesetzten Effekt führen.
Der jetzige unhaltbare Zustand
nahm seinen Anfang in einer Periode einer umfassenderen sexuellen Aufklärung
innerhalb und außerhalb der Schule, als dies früher irgend geschah.
Das zeigt, dass Aufklärung als solche ohne gleichzeitige Heranbildung
eines Ideals das Problem nicht löst.
Die Auswirkungen eines weitverbreiteten
Leichtsinns sind verheerend entsprechend der dokumentierten medizinischen
und soziologischen Erfahrung Es ist deshalb ein grundlegendes Interesse
der Gesellschaft, dass sittliche Ordnung allgemein anerkannt und angenommen
und dass Tendenzen zur Übersexualisierung eingeschränkt werden.
Dies zu erreichen ist vor
allem eine Frage der Charaktererziehung. Die Schule rückt damit in
den Vordergrund. Neben der einen Seite, Kenntnisse zu vermitteln und Fertigkeiten
einzuüben, hat diese entsprechend dem ersten Paragraphen des neuen
Schulgesetzes zum Ziel, "die Entwicklung der Schüler zu harmonischen
Menschen und zu tauglichen und verantwortlichen Mitgliedern der Gesellschaft
zu fördern". Dadurch will man hier erreichen, dass man die triebhafte
Natur zügeln kann und will, dass man eine klare Auffassung davon hat,
was recht und was unrecht ist, um eine ausreichende innere Festigkeit zu
besitzen, um in konkreten Situationen dafür einzustehen, was recht
ist. Die menschliche Gesellschaft setzt für Ihre Wohlfahrt und ihren
Bestand gewisse fundamentale Grundsätze voraus, die ausgedrückt
sind in dem, was die Zehn Gebote Gottes vom Zusammenleben lehren. Es ist
ausgeschlossen, dass die Gültigkeit dieser Grundsätze in Zweifel
gezogen werden, dadurch, dass die Menschen diese nicht befolgen. Die Forderung
nach Achtung des Eigentums eines anderen kann zum Beispiel nicht deshalb
aufgegeben werden, weil man nachweisen kann, dass die Fälle von Diebstahl
über ein gewisses Niveau angestiegen sind. Ebenso wenig kann die Forderung
nach Wahrhaftigkeit und Aufrichtigkeit in Frage gestellt werden, weil in
einer bestimmten Periode Lüge und Unehrlichkeit florieren, noch kann
das, was im Bereich des Sexuallebens richtig ist, nach dem Grad der herrschenden
Leichtfertigkeit gerichtet werden.
Die verhängnisvolle
Verwirrung in Denkweise und Lebensführung auf dem sexuellen Gebiet
hängt zusammen mit der Auflösung von persönlicher und gesellschaftlicher
Disziplin überhaupt. In einem Artikel des Jahres 1956 über "Ursachen
der Verbrechen" wies der Rechts-Psychiater Professor Olaf Kinberg auf die
rasch fortschreitende Veränderung besonders der Situation der Jugend
als einen die Verbrechen förderlichen Faktor hin. Er schreibt: "dass
der Bereich dessen, was 'man darf' während der letzten Periode bedenklich
ausgeweitet wurde, ist offenbar. Besonders hat sich die Bewegungsfreiheit
der Jugend erhöht. Die Möglichkeiten der Schule, die Regeln des
Benehmens aufrechtzuerhalten, sind ausgesprochen vermindert. Die Verbundenheit
des heranwachsenden Geschlechtes mit der Familie hat sich gelockert, und
damit ist der Respekt der Jungen vor den Normen, nach denen die Eltern
und anderen Angehörigen der älteren Generation leben, stark beschnitten."
Zusammen mit den anderen Faktoren hat dies, sagt er, "eine größere
Unempfindlichkeit für Anstandsregeln zustandegebracht, die früher
allgemein anerkannt waren. (Sv. Dagbl. 15.2.1956)
Autorität muss moralisch
sein
Seit 1956 hat sich in großem
Maße, diese Entwicklung in schnellerem Tempo fortgesetzt. Unter Freiheit
versteht man allzu oft, dass jeder tun kann, was ihm passt, wenn er nur
nicht in offenen Konflikt mit der Ordnung der Gesellschaft kommt. Die Achtung
vor Recht und Person der anderen und die Verantwortung vor dem Eigentum
und allgemeinen Wohl des Gemeinwesens weicht vor dem Trieb einer ungezügelten
und gedankenlosen Selbstsucht. Dies ist ein wesentlicher Teil des Hintergrundes
für das stark steigende Verbrechertum in immer jüngerem Alter
und die damit wachsende Unsicherheit für Leben und Eigentum.
Was durch sozialeund gesetzgeberische Vorkehrungen getan werden kann, um
diese Entwicklung zu hindern, muss getan werden. Und wiederum treten die
charakterfördernden
Maßnahmen und damit
die Schule in den Vordergrund.
Es gibt Anzeichen, dass
die Disziplinschwierigkeiten der Schule besonders in gewissen Großstädten
dieser allmählich über den Kopf wachsen. Die Autorität der
Schule und damit der Gesellschaft muss unbedingt verteidigt werden, und
zwar sowohl um der Gesellschaft wie vor allem um der Jugend willen. Die
Schule muss die Möglichkeit haben, wirkungsvoll die Disziplin auflösenden
Tendenzen zu verhindern.
Aber keine Autorität
kann auf die Dauer aufrechterhalten werden und ist im Grunde Autorität,
die sich nicht als moralische Autorität behauptet, d.h. die weiß,
was recht Ist, und dafür einsteht. Dies braucht die Jugend und hat
das Recht, dass sie dementsprechend klare Anleitung mit unzweideutigem
Bescheid bekommt, und Schule und Gesellschaft schuldet es, dies zu geben.
Die Objektivität und Sachlichkeit, die die Unterweisung der Schule
auch in den Fragen der Weltanschauung prägen soll, darf selbstverständlich
nicht mit sich bringen, dass Kinder und Jugendliche in Ungewissheit über
verpflichtende, elementare sittliche Gebote gelassen werden. Sonst betrügt
die Gesellschaft die junge Generation, beraubt sich selbst ihrer Autorität
und untergräbt ihre Zukunft.
Die Einführung der
neunklassigen Grundschule mit den dafür ausgefertigten Richtlinien,
Vorschriften und Anweisungen enthält an und für sich nicht die
kraftvolle Verstärkung der charakterfördernden Tätigkeit,
wie es die ernste Lage fordert. Dazu gibt es in den Schulverfassungen eine
gewisse verwirrende Unklarheit, dieausgeräumt werden muss. Es heißt
in den Anweisungen mit Recht, dass "das Christentum ein wesentlicher Teil
der Grundlage für die religiösen, ethischen und sozialen Wertbestimmungen
ist, auf denen unsere Kultur, unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben
sich aufbaut. Es heißt auch, dass "die Unterweisung im christlichen
Religionsunterricht wie der Unterricht in anderen Fächern auch eine
erziehende Wirkung auf das Individuum haben soll. Durch den Stoff, der
behandelt wird, werden Fragen aktualisiert, die die Lebenseinstellung der
Schüler selbst berühren. Normen und Lebensideale, die für
deren persönliche Entwicklung von Bedeutung sind und die zu Wahrhaftigkeit
und Lebensernst erziehen, können dadurch vermittelt werden."
Es heißt weiter, dass
"die christliche Unterweisung so geschehen soll, dass sie nicht die Gedanken-
und Glaubensfreiheit der einzelnen verletzt. Darum soll sie in der Weise
objektiv sein, dass sie sachliche Kenntnisse und die Bedeutung und den
Inhalt verschiedener Glaubensanschauungen mitteilt, ohne autoritativ auf
die Schüler einzuwirken, eine gewisse Anschauung anzunehmen." Weiter
heißt es, dass die Unterweisung "den Grund legen soll für Verstehen
und Achtung gegenüber Andersdenkenden", und dass der Lehrer "alles
sorgfältig vermeiden soll, was als verletzender Angriff auf die Anschauung
des anderen wirken kann. (Lehrplan für die Grundschule, Königl.
Oberschulamt, Schriftserie 60, S. 221.)
Ohne Christentum geht
es nicht
Das alles ist richtig. Es
hat sich aber inzwischen erwiesen, dass die Forderung nach Objektivität
von manchen auf eine Weise gedeutet wird, die "die religiösen, ethischen
und sozialen Wertbestimmungen untergräbt oder verdächtigt, auf
denen unsere Kultur, unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben sich aufbauen
und die für das Christentum eine Grundlage sind. Es muß geklärt
werden, dass eine derartige Deutung ausgeschlossen ist. "Autoritativ auf
die Schüler einzuwirken, eine gewisse Lebensanschauung anzunehmen,
ist verwerflich, wenn man darunter versteht, dass man ihnen dieselbe aufzuzwingen
versucht. Aber selbstverständlich soll die christliche Unterweisung,
wie jeder Unterricht, während er gleichzeitig streng sachlich ist,
auf eine so persönliche und inspirierende Weise geschehen, wie es
der Lehrer weiterzugeben vermag, so dass der historische, religiöse
und ethische Inhalt des Christentums lebendig wird. Nur so kann dieser
Unterricht die Wertbestimmungen, von denen der Lehrplan spricht, klar herausstellen
in ihrer vollen Bedeutung und kann er, wie der Lehrplan voraussetzt, bedeutungsvolle
"Normen und Lebensideale" vermitteln.
Es muss in diesem Zusammenhang
darauf hingewiesen werden, dass die Normen für das Zusammenleben,
die im Christentum die höchste Autorität bekommen als in Gottes
Willen begründet, tatsächlich zugleich die Forderung des Lebens
selbst sind und deshalb, wie es der Lehrplan fordert, können und müssen
sie "so dargestellt werden, dass die Schüler sie nicht auffassen als
willkürlich gegeben, sondern sie herauswachsen sehen aus den Bedingungen
des Zusammenlebens.
Wenn also die Forderung
nach Objektivität nicht so gedeutet werden darf, dass sie eine positiv
inspirierende Unterweisung verhindert, darf sie selbstverständlich
auch nicht so verstanden werden, dass sie die Schule verhindert, ihre Autorität
und die der Gesellschaft hinter die Wertbestimmungen zu stellen, auf denen
die Gesellschaft ruht. Die Gesellschaft und ihre Schule kann und darf nicht
neutral stehen gegenüber einer Frage von grundlegender Bedeutung für
Wohl und Zukunft der Nation. Es heißt auch im Lehrplan für die
Grundschule, dass die Schule "durch ihre ethische Erziehung" dem Schüler
"eine gute Auffassung von den moralischen Normen" geben soll, "die gelten
müssen im Zusammenleben der Menschen und die die Rechtsordnung in
einer demokratischen Gesellschaft aufbauen." Es heißt weiter: "Respekt
vor Wahrheit und Recht zu wecken, vor dem Eigenwert des Menschen, vor der
Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens und damit vor dem Recht auf persönliche
Freiheit, ist eine Hauptaufgabe auch für die soziale Erziehung, die
die Aufgabe der Schule umfassen soll." Weder kann noch darf die Schule
den Schülern diese Normen und Werte aufzwingen. Aber die Schule soll
mit all ihrer Autorität in jedem Zusammenhang mit Wort und Tat für
diese eintreten als
richtig, notwendig und normativ.
Mit der Erziehung zur Demokratie,
auf welche die Schulverfassungen großes Gewicht legen, hat die christliche
Unterweisung einen besonderen Zusammenhang. Der Eckstein der Demokratie,
deren Grundbedingung, ist der Respekt vor der Würde des Menschen.
Die Idee einer unbedingten Menschenwürde kann jedoch nicht rational
begründet werden. Offensichtlich haben viele Menschen - schwer Geistesschwache,
unheilbar Geisteskranke, schwere und rückfällige Verbrecher usw.
-
nicht den geringsten Wert
für die Gesellschaft, viele von diesen auch nicht für einen einzelnen
Menschen. Die Idee von der unbedingten Würde des Menschen, die die
Unverletzlichkeit des Lebens enthält, fußt im Glauben: im Glauben
an Gottes Liebe und Absicht mit jedem Menschenleben, auch mit dem elendesten.
Ohne diesen Glauben gerät der Respekt vor der Menschenwürde und
damit die Demokratie in Gefahr und kann auf die Dauer nicht verteidigt
werden. "Die Demokratie wird christlich sein oder sie wird nicht sein.
Eine antichristliche Demokratie ist eine Karikatur, die in der Tyrannei
oder in der Anarchie endet." (Robert Schuman, Pour L'Europe, S. 70).
Es kann keine bestimmte
Grenze gezogen werden zwischen der Rolle der Schule oder des Elternhauses
in der Charaktererziehung der Jugendlichen. Die Verantwortung ist gemeinsam.
Genauso wenig wie sich das Elternhaus lossagen kann von der Verantwortung
für das Benehmen seiner Kinder außerhalb seiner Haustür,
kann die Schule, die in einer neunjährigen Periode den Hauptteil von
Zeit und Arbeit der Schüler in Anspruch nimmt, sich lossagen von dessen
Benehmen außerhalb des Schulkreises. Der gelegentlich erwähnte
Gedanke, dass die Schule nichts mit dem Privatleben der Schüler zu
tun habe, enthält eine Unterminierung der Erziehung überhaupt
und einen Betrug gegenüber dem Elternhaus und den Jugendlichen. Was
die besondere Führung anbelangt, die die Schule der Jugend im Bereich
des Sexuallebens geben soll, muss zuerst vermerkt werden, dass diese dadurch
erschwert wird, dass in
der allgemeinen Debatte ständig Behauptungen und Forderungen wiederholt
werden, die direkt zerstörend wirken und denen eine wissenschaftliche
Grundlage fehlt.
So wird etwa behauptet,
dass Enthaltsamkeit eine Belastung für die physische Gesundheit sei
und zum Beispiel Neurosen fördere. Jeder erfahrene Arzt weiß,
dass Neurosen in großem Maß im Gegenteil durch innere und äußere
Konflikte entstehen im Zusammenhang mit außerehelichen Verbindungen.
Es wurde nie nachgewiesen, dass Enthaltsamkeit an und für sich gesundheitsschädlich
sei. In der vulgären Sexualpropaganda wird gelegentlich der Geschlechtstrieb
mit dem Hunger ("Ernährungstrieb) verglichen, wobei von "sexueller
Unterernährung" und dergleichen gesprochen wird. Ein Minimum von Überlegung
sagt, dass der Geschlechtstrieb in keiner Weise ein "Ernährungstrieb"
ist, weshalb es sinnlos ist, dabei von Unterernährung zu sprechen.
Weiter fordert man "freie
Liebe", man behauptet, dass die sexuelle Betätigung "jedes einzelnen
Sache sei"; die medizinischen und sozialen Probleme, die möglicherweise
auftauchen, denkt man, mit besseren Schutzmitteln und Sexualtechnik meistern
zu können. Man verkennt dabei, dass wirkliche Liebe weit mehr ist
als geschlechtliche Gemeinschaft, dass sie nämlich Engagement und
Verantwortung der ganzen Persönlichkeit enthält, die schlecht
mit der "Freiheit" zusammenpasst,
von der man spricht und
die man sich wünscht. Diese zeigt ihre Empfindsamkeit unter anderem
dadurch, dass sie die Persönlichkeit des Partners viel zu hoch achtet,
als dass sie ein sexuelles Verhalten begehren könnte, ohne die Lebensgemeinschaft
und Geborgenheit bereiten zu können, die eine dem Gesetz entsprechend
eingegangene Ehe geben kann.
Chaotische Verhältnisse
zwischen den Geschlechtern bedrohen Vitalität und Gesundheit der Gesellschaft
und sind daher in keiner Weise Privatsache der einzelnen. Soziologische
und historische Untersuchungen haben gezeigt, dass es einen deutlichen
Zusammenhang gibt zwischen - auf der einen Seite - Aufstieg und Zerfall
der Kulturen und - auf der anderen Seite - Festigkeit und Oberflächlichkeit
in der Art des sexuellen Verhaltens.
Liebe auf Sexus reduziert
Unverantwortliche Propaganda
von hier berührter Art hat zur Folge gehabt, dass für eine Mehrzahl
der Jugendlichen der Begriff Liebe sich auf Sexus reduziert hat. Diese
Verarmung eines menschlichen Zentralwertes ist verheerend, teils deshalb,
weil die Anschauung vom Menschen, vor allem der Frau, von der Ehe und vom
Elternhaus ("Heim") verdrängt und herabgesetzt werden, teils weil
derartige Werte wie Selbstbeherrschung, Opferwille, Verantwortungsbewusstsein,
Ideal und persönliche Gemeinschaft auf die Seite geschoben oder in
ihrem Gehalt karikiert werden. Wir stimmen in die Auffassung ein, die der
norwegische Psychiater Professor Ragnar Vogt in folgenden Sätzen ausdrückt:
"Die sexuelle Abstinenz ist in jüngeren Jahren natürlich, bis
die Persönlichkeit Festigkeit erlangt hat und gereift ist... Man kann
sich wirklich vollwertigen Dominanten leicht anpassen oder unterordnen,
wenn man sich um deren Bedeutung klar bewusst ist ... Was man vor allem
vermeiden sollte, ist frühzeitige sexuelle Gewöhnung, bevor die
Persönlichkeit zu vollem Verantwortungsbewusstsein gefestigt ist.
Sexuelle Genusssucht lenkt die Interessen auf ein falsches Geleise und
schwächt überhaupt die idealen Interessen ab. Das
gilt fürs ganze Leben,
aber besonders in jungen Jahren in denen die geistigen Interessen reifen
sollten und leicht in ihrer Entwicklung behindert werden können.
Sexuelle Enthaltsamkeit
birgt nicht irgend eine wesentliche Schwierigkeit, wenn es den Jugendlichen
nicht "vortrompetet" wird, dass die Enthaltsamkeit unnatürlich, ja
gesundheitsschädlich sei, eine Forderung, die die Älteren erfunden
haben, um ihre Überlegenheit zu bewahren. - ("Ethische Probleme" S.
168 f.)
Eine starke Ausrichtung
auf das Sexuelle macht den Menschen von sich selbst eingenommen und verkleinert
die Interessensphäre. Auf der anderen Seite ist die Ausrichtung der
ganzen Persönlichkeit auf geistige, kulturelle und allgemein menschliche
Interessen ein Faktor von wesentlicher Bedeutung, um eine gesunde und richtige
Lebensführung in jedem Bereich zu fördern, auch im sexuellen.
Wie man lebt und wofür man lebt - diese zwei Fragen haben einen tiefen
inneren Zusammenhang. Am allerwenigsten darf die Schule dies übersehen.
Es ist nicht ohne Interesse, auf das gigantischste Experiment mit der sogenannten
freien Liebe zu achten, das die Geschichte kennt. Nach der Revolution 1917
machte man in Sowjet-Rußland reinen Tisch mit der althergebrachten
Ehe- und Geschlechtsmoral. Nach unmäßigen Leiden auf dem Weg
der aufgekommenen Sexualanarchie war man genötigt, einen anderen Weg
einzuschlagen. Die Familiengesetzgebung wurde deshalb 1936 ganz und gar
geändert mit strenger Forderung nach Verantwortung der Ehegatten für
einander und für ihre Kinder. Sexuelle Leichtfertigkeit wurde nun
allgemein als unmoralisch verdammt.
Die Übersexualisierung
des Gesellschaftsmilieus hat der Sexualfrage im Bewusstsein der Allgemeinheit
Ausmaße verliehen, die nicht sachlich bedingt sind. Die Schule muss
diese auf die richtige Dimension reduzieren. Dies geschieht, wenn diese
Frage in ihren natürlichen Zusammenhang gestellt wird, in dem man
sie ethisch und psychologisch richtig beleuchtet im Anschluss an oben angeführte
Gesichtspunkte.
Der Ausdruck "Sexualunterweisung"
ist insofern nicht glücklich gewählt, sondern sollte zum Beispiel
durch "Familienkunde" ersetzt werden. Die zentrale Aufgabe des Geschlechtstriebes
im Lebenszusammenhang ist die Fortpflanzung des menschlichen Geschlechtes.
Das Verhältnis Vater - Mutter - Kind ist biologisch unwiderruflich
und schließt Verpflichtungen ein für den Menschen als ein bewusstes
und verantwortliches Wesen. Das Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter
und gerade auf
seinen eigenen Vater und
Mutter. Hier ist die naturgegebene Grundlage für die Ehe als dem einzigen
normalen Rahmen für geschlechtliche Gemeinschaft. In die gleiche Richtung
deutet, wie schon angedeutet, die persönliche Natur der Liebe, die
den Geschlechtsverkehr ohne Lebensgemeinschaft und volle gegenseitige Verantwortung
zu einer Verletzung der Menschenwürde macht. Indem sie die Rolle der
Familie für jedes Stadium im Leben der Gesellschaft und des einzelnen
als Hintergrund hat, bekommt die Unterweisung der Schule in sexuellen Fragen
ihren richtigen und natürlichen Zusammenhang, die ohne viele Worte
die Größe, den Reichtum und die Verantwortung in der Liebe zweier
Menschen hervortreten lassen kann in richtiger und klarer Beleuchtung und
die ethischen Konsequenzen für das Verhalten mit der ihr innewohnenden
Selbstverständlichkeit herausstellen kann.
Als Kunst getarnte Unmoral
In der Schule die Technik
der Präventivmittel zu lehren, ist medizinisch, pädagogisch und
moralisch falsch, weil man kaum vermeiden kann, dass man bei den Schülern
die Vorstellung erweckt, dass die Schule außereheliche Verbindungen
akzeptiert. Zuverlässig kann man bei Bedarf solche Aufklärung
durch den Arzt erhalten. Dagegen kann es förderlich sein, in passendem
Zusammenhang die Tatsache zu erläutern, dass es medizinisch gar keinen
anderen zuverlässigen Schutz gegen Befruchtung oder venöse Ansteckung
gibt als die Enthaltsamkeit. Die Rolle, die das Sexuelle gegenwärtig
in der öffentlichen Debatte spielt, in Zeitungen und Zeitschriften
- nicht nur in den rein pornographischen -, in Literatur, Theater, Film,
Radio und Fernsehen, ist unnatürlich und schädlich. Sie ist,
jedenfalls zu einem beachtlichen Teil, eine Folge und zugleich ein Teil
von oft grober, gelegentlich sehr subtiler Sexual-Propaganda, hinter der
verschiedenerlei Interessen stehen, sicherlich nicht am wenigsten ökonomische.
Die Auswirkungen treffen die ganze Nation und vor allem die Jugend.
Psychologen vom Fach, die
das Erleben von Filmen bei Kindern und Jugendlichen untersucht haben, haben
das Kino, wie es zur Zeit ist, neben Elternhaus und Schule als "die dritte
Großmacht in der Erziehung der Jugend bezeichnet. Sie haben festgestellt,
dass der Einfluss des Kinos auf deren sexuelle Entwicklung stark ist, und
dass ungeeignete Filme Faktoren sind, die zu sozialer oder auch krimineller
Betätigung beitragen. (Fritz Stückrath und Georg Schottmayer,
Psychologie des
Filmerlebens in Kindheit
und Jugend, Hamburg 1955.)
Es ist zuerst und zuletzt
die Haltung der Mitbürger selbst, die bestimmt, wie weit die Entwicklung
gehen soll. Die Schule muß den Schülern die Einsicht beibringen,
welcher Art die psychische Einwirkung ist, der sie durch die Sexualpropaganda
ausgesetzt sind, ihnen zu helfen versuchen zu einer selbständigen
und kritischen Haltung sowie ihnen einen Begriff geben. wie (S. 27) sie
und auch ihre Mitbürger dazu beitragen können, eine gesundere
Gesellschaft zu schaffen. Die Erfahrung zeigt, dass gesetzliche Maßnahmen,
solchen zerstörerischen Auswirkungen der Sexualpropaganda zu wehren,
nur sehr begrenzte Möglichkeiten haben. Eine Art Reinhaltung wird
geregelt und muß geregelt werden von jeder Kulturgesellschaft. So
ernst wie die Lage mit ihrer Tendenz zu Verschlechterung in unserem Land
ist, ist es erforderlich zu untersuchen, einerseits inwieweit geltende
gesetzliche Bestimmungen zweckentsprechend sind oder einer Überarbeitung
bedürfen, anderseits inwieweit die Anwendung der bestehenden Bestimmungen
zufriedenstellend ist. Viel von dem, was die Übersexualisierung fördert,
wird als Kunst eingeschätzt und erscheint damit in vieler Augen als
von jeder moralischen Beurteilung ausgenommen. Das "Film-Büro" darf
entsprechend geltender Anweisung, "einen Film oder den Teil eines Films
nicht gutheißen, dessen Vorführung auf Grund der Art, wie die
Geschehnisse geschildert werden, oder des Zusammenhanges, in dem diese
vorkommen, verrohend oder schädlich aufhetzend wirkt oder zum Verbrechen
verleitet." Ein Schauspiel kann, trotz hoher künstlicher Qualitäten
oder gerade durch diese Eigenschaften irreführend wirken oder "schädlich
aufhetzen". Selbstverständlich ist die Kunst, genauso wenig wie irgendeine
andere menschliche Tätigkeit, ausgenommen von sozialer und moralischer
Verantwortung. Es muss geprüft werden, wie die angeführte Bestimmung
angewendet wird
oder angewendet werden müsste.
Da nunmehr die Rolle des Kinos in steigendem Maß vom Fernsehen geteilt
wird, hat die Programmdirektion desselben eine Verantwortung, die nach
ihrem juristischen Inhalt untersucht und bestimmt werden muss.
Weiter muss ermittelt werden,
auf welche Weise man in anderen Kulturländern zurechtzukommen versucht
mit den in Frage kommenden Missständen und was man daraus lernen kann.
Auf Grund der herrschenden und für die allgemeine Volksgesundheit
gefährlichen Lage müssen wir, unter Hinweis auf das oben ausgeführte,
hiermit in Untertänigkeit ersuchen, dass Eure Königliche Majestät
geruhen einerseits nach nötiger Ermittlung, Maßnahmen zu ergreifen
mit dem Ziel, kräftig die charaktererziehende Tätigkeit der Schule
zu verstärken, wobei zu beachten ist, dass diese Tätigkeit einen
klaren Bescheid voraussetzt, was recht ist und was unrecht, wozu die oben
besprochenen, zu Mißdeutung einladenden Unklarheiten entfernt werden
müssen,
- dass die Aufrechterhaltung
der allgemeinen Disziplin und der Autorität der Schule - und damit
indirekt der Gesellschaft - ein Schutz und eine Stütze ist, dessen
die Jugendlichen nicht beraubt werden dürfen, und zugleich ein wichtiges
Interesse der Gesellschaft,
- dass die Schule, die nunmehr
einen so wesentlichen Teil der Zeit, des Interesses und der Arbeit der
Jugendlichen mit Beschlag belegt, sich davon weder entziehen kann noch
darf, dass sie zugleich mit dem Elternhaus und den Volksvertretern die
Verantwortung übernimmt auch für das Privatleben der Schüler,
und
- dass, was besonders den
sexuellen Bereich anbelangt, aller Unterricht und Erziehung als Voraussetzung
das Faktum haben soll, dass die monogame Ehe, ausgerichtet auf eine lebenslängliche
Gemeinschaft der Gatten füreinander, die natürliche Lebensordnung
ist, der Würde des Menschen und dem Besten der Gesellschaft entspricht
und deshalb der einzige normale Rahmen für die sexuelle Gemeinschaft
ist, und dass der außereheliche Geschlechtsverkehr vom medizinischen
und geisteshygienischen Standpunkt aus nicht ungefährlich ist, vom
Standpunkt der Persönlichkeit herabsetzend und vom sozialen und nationalen
Standpunkt schädlich ist, wie auch, dass Enthaltsamkeit in keiner
Weise der Gesundheit schadet, sondern im Gegenteil dazu beitragen kann,
der Persönlichkeit die innere Festigkeit zu geben, die zur Erreichung
großer Ziele nötig ist, andererseits feststellen zu lassen,
inwieweit und auf welche Weise die Gesellschaft ihre Reaktion verstärken
kann und muss gegen die Kräfte, die aus verschiedenen Gründen,
nicht zuletzt aus Gewinnsucht, in Presse, Film, Theater, Radio und Fernsehen
usw. die zunehmende Sexualisierung fordern, das Gefühl dafür
verwirren, was recht und gesund ist, besonders die Jugend vor erhöhte
Schwierigkeiten stellen und untergraben. was die Gesellschaft versucht
mit großen Kosten aufzubauen; sowie Maßnahmen zu ergreifen,
die diese Untersuchung veranlassen kann.
Diese Denkschrift wurde verfasst
von Dr. med. Fred Richter, Stockholm. (Mitglied der World Federation of
Doctors who respect human Life.)
Quelle des Textes: www.aerzteaktion.de
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