ZENIT  -  Pressethemen  -  24.05.03

Drängen auf ein umfassendes Verbot menschlichen Klonens durch die UNO
Costa Ricas Vorschlag will toten Punkt überwinden 

NEW YORK, den 17. Mai 2003 (ZENIT.org).- Verhandlungen mit dem Ziel, einen internationalen Vertrag zum Verbot des Klonens von Menschen zu erreichen, waren im September des vergangenen Jahres gescheitert. Die Länder kamen damals überein, die Entscheidung um 12 Monate zu verschieben. Kürzlich hat jedoch Costa Rica einen neuen Vorschlag vorgelegt, der auf erneute Bemühungen abzielt, ein Verbot zu formulieren. 

Bereits im Dezember 2001 hatte die UNO-Vollversammlung eine von Frankreich und Deutschland vorgeschlagene Resolution angenommen, in der die Vereinten Nationen aufgefordert werden, einen Prozess zu initiieren, der den Abschluss eines verbindlichen Vertrags herbeiführen soll, durch den menschliches reproduktives Klonen verboten wird. 

Die Aufgabe wurde dem ‚Sechsten Ausschuss (6Com)’ des UN-Sekretariats zugewiesen. Dieser sollte einen Ad-hoc-Ausschuss einsetzen, der seinerseits Verhandlungen über die Erteilung eines Mandats an einen nachfolgenden Ausschuss zu führen hat, der dann den Vertrag selbst aushandeln würde. Der ‚Ad-hoc-Ausschuss für eine internationale Konvention gegen das reproduktive Klonen von Menschen’ traf zum ersten Mal im Februar 2002 zusammen, um den Vertragsprozess einzuleiten. 

Fortschritte zur Erreichung eines Vertrages wurden durch die Uneinigkeit über den Umfang des Verbotes verhindert. Ein gemeinsamer französisch-deutscher Vorschlag begünstigte einen Vertrag, der reproduktives Klonen verbieten, aber so genanntes therapeutisches Klonen für Forschungszwecke erlauben würde. Die Regelung des therapeutischen Klonens sollte in einem nachfolgenden Vertrag behandelt werden. Eine andere Gruppe von Ländern, geführt von den Vereinigten Staaten und Spanien, forderte einen Vertrag, der sowohl das reproduktive als auch das therapeutische Klonen verbieten würde. 

Costa Ricas Vorschlag

Im letzten Monat unterbreitete Costa Rica der UNO einen Vorschlag zum Verbot jeder Form des Klonens von Menschen. Der Einleitungstext zum Dokument erklärt, der Vorschlag sei ein Versuch, die Achtung vor der Würde und den Grundrechten des Menschen angesichts der Bedrohungen durch Klonexperimente zu garantieren. 

Costa Ricas Vorschlag setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: 

-- eine Definition des Verbrechens des menschlichen Klonens. 
-- ein Mandat, das die Nationen verpflichtet, das Vorliegen dieses Verbrechens
   festzustellen und einen gesetzlichen Rahmen zur Bestrafung derjenigen zu schaffen, 
   die das Klonen betreiben. 
-- eine Forderung, welche die Nationen verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung des 
   Klonens zu ergreifen, zu denen auch Vorschriften über Experimente gehören, bei denen
   menschliches genetisches Material verwendet wird. 
-- Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, die internationale Zusammenarbeit mit 
   gerichtlichen und polizeilichen Behörden zu erleichtern. 
Der Vorschlag berührt nicht die Fragen der Abtreibung, der Stammzellenforschung oder der In-vitro-Befruchtung. Ebenso wenig versucht er, genau zu definieren, was eine menschliche Person ist oder wann menschliches Leben beginnt. 

Papst Johannes Paul II. begrüßte Costa Ricas Initiative, die Aufmerksamkeit auf die mit dem Klonen verbundenen ethischen Probleme zu lenken. Der vatikanische Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano sandte ein Telegramm an die Teilnehmer an einem kürzlich in Costa Rica durchgeführten Seminar, das sich mit dem Thema Klonen und Menschenrechte befasste, im Lichte eines geplanten internationalen Vertrages zum Verbot des Klonens. Kardinal Sodano schrieb, der Papst wolle den Teilnehmern für ihre Bemühungen zur Klärung eines solch wichtigen Themas seine Anerkennung aussprechen. 

Warum ein totales Verbot 

Spanien und die Vereinigten Staaten haben erklärt, warum sie sich für ein totales Verbot des menschlichen Klonens einsetzen. Spanien brachte seine Argumente in einem Memorandum vor, das einer Petition zahlreicher Länder beigefügt war, die bei einer Versammlung des ‚Sechsten Ausschusses des UN-Sekretariats’ am 18. Oktober letzten Jahres unterbreitet worden war. Die Resolution forderte die Vereinten Nationen auf, unverzüglich Maßnahmen gegen das Klonen zu ergreifen. 

Der spanische Text unterstrich, dass das therapeutische Klonen unvereinbar mit einer rechtlich zulässigen und vor Gefahren sicheren wissenschaftlichen Forschung ist, da es Experimente mit menschlichen Embryonen beinhaltet. ‚Die Europäische Konvention der Menschenrechte und Biotechnik’ (die Oviedo-Konvention), die 1999 von einer Anzahl von Ländern ratifiziert wurde, verbiete ausdrücklich die Erzeugung menschlicher Embryonen für Zwecke des Experimentierens. 

Einem Vertrag, der lediglich das reproduktive Klonen verbietet, würde eine solide rechtliche Begründung fehlen, da es sich bei beiden, dem Klonen zu reproduktiven als auch zu therapeutischen Zwecken, im Wesentlichen um das selbe Verfahren handelt, fügt das Memorandum hinzu. 

Außerdem würde die Wirksamkeit eines Verbotes allein des reproduktiven Klonens auf fatale Weise unterminiert, wenn das therapeutische Klonen erlaubt würde, da es praktisch unmöglich wäre, die beiden Arten zu unterscheiden. 

Im Gegensatz dazu habe ein totales Verbot, Menschen zu klonen, den Vorzug, dass es der wissenschaftlichen Forschung eine klare Grenze setze, heißt es in dem Dokument. Eine solche Klarheit sei wünschenswert bei einer Sache, die grundlegende menschliche Werte betrifft, sowohl für Individuen als auch für die Gesellschaft im Allgemeinen. 

Das spanische Dokument wies auch darauf hin, dass jüngste Erfahrungen mit dem Klonen von Tieren die Zweifel an der Vernünftigkeit von Experimenten mit Menschen noch verstärken. Das Klonen bringe das hohe Risiko mit sich, dass die Embryonen schwere Missbildungen und genetische Abnormitäten aufweisen. Außerdem sei das Klonen nicht der einzige Weg, der für die wissenschaftliche Forschung offen sei, denn die Experimente an adulten Stammzellen hätten positive Ergebnisse gezeitigt. 

Auf der Versammlung im Oktober machte Botschafter Sichan Siv, der Vertreter der USA vor dem ‚Sechsten Ausschuss des UN-Sekretariats’ geltend, dass Menschen sich von anderen belebten oder unbelebten Wesen oder Dingen unterscheiden. In seinen Bemerkungen, die am 17. Oktober in einer Pressemitteilung der US-Mission bei den Vereinten Nationen veröffentlicht wurde, erklärte Siv: "Tatsächlich wird weithin anerkannt, dass der menschliche Körper und seine Teile als solche nicht zu einer Ware gemacht werden sollten, aus der finanzieller Gewinn gezogen wird." 

Siv erklärte weiter: "Die geltenden Prinzipien der medizinischen Wissenschaft bestimmen, dass Versuche nicht durchgeführt werden sollten, bei denen von vorne herein Grund zu der Annahme besteht, dass der Tod oder eine zu einer Behinderung führende Verletzung eines Menschen eintreten wird." Die beiden Aspekte des Klonens von Menschen "können nicht von einander getrennt werden -- weder verstandesmäßig, noch wissenschaftlich noch praktisch," fügte er hinzu. 

Der Schritt Deutschlands und Frankreichs 

Das von Frankreich und Deutschland vorgeschlagene teilweise Verbot des Klonens kollidiert mit wiederholten Beschlüssen des EU-Parlaments, die ein totales Verbot fordern. Das Europäische Parlament stimmte am 22. November (2002) für ein internationales Verbot aller Formen menschlichen Klonens, berichtete das "Friday Fax" (Freitags-Fax) des ‚Katholischen Instituts für Familie und Menschenrechte’ am gleichen Tag. 

Das Votum erfolgte mittels einer Abstimmung zu einem Änderungsantrag zu einem Biotechnikbericht, in dem das Parlament "seine beharrliche Forderung wiederholt, dass ein universelles und spezifisches Verbot des Klonens von Menschen in jedem Stadium ihrer Entstehung und Entwicklung auf der Ebene der Vereinten Nationen erfolgen sollte, und in dem das EU-Parlament der Kommission und den Mitgliedstaaten eindringlich nahe legt, auf dieses Ziel hinzuarbeiten. 

Am 10. April wiederholte das Europäische Parlament seine Forderung nach einem Verbot, berichtete "Associated Press". Die Parlamentarier stimmten für ein Verbot, menschliche Embryonen für die Stammzellenforschung zu erzeugen, wobei die Erzeugung durch Klonen eingeschlossen ist. Die Entscheidungen des Europäischen Parlaments benötigen noch immer der Genehmigung durch die einzelnen Mitgliedstaaten, bevor sie in Kraft treten können. 

Weitere Kritik kam vom Deutschen Bundestag. Entsprechend der Ausgabe des "Friday Fax" vom 21. Februar, stimmten fast alle Mitglieder der größeren deutschen Parteien für eine Erklärung, in der die Regierung eindringlich aufgefordert wird, ihre Haltung bei den Vereinten Nationen zu ändern, und sich mit einem totalen Verbot menschlichen Klonens zu identifizieren. 

Die Deklaration stellt fest, dass Klonen einen Angriff gegen die Würde des Menschen darstellt, und dass es keinen moralischen Unterschied zwischen verschiedenen Arten des Klonens gibt, da jedes Klonen zur Erzeugung lebender menschlicher Embryonen führt. 

Jüngste Behauptungen, dass bereits Menschen geklont worden seien, sind nicht von einer unabhängigen Instanz nachgewiesen worden. Aber Ian Wilmut, der das Schaf Dolly geklont hat, hat wiederholt verkündet, dass er einen menschlichen Embryo klonen wolle. Laut "Sunday Times" vom 27. April gab Wilmut bekannt, er werde dieses Jahr einen Antrag für das Klonen eines Embryos bei der ‚Human Fertilization and Embryology Authority’ (Behörde für menschliche Befruchtung und Embryologie) einreichen. Diese Büchse der Pandora könnte uns erspart bleiben, wenn Costa Ricas Antiklonungsantrag rechtzeitig genehmigt wird. 
ZGP03052401



der Vorschlag Costa Ricas: UN-Dokument A/58/73   (PDF - 120 KB)
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