Patente auf Gene - keine patente Idee
stellt der stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Dr. med. Otmar Kloiber, in einem Beitrag, erschienen im Rheinischen Ärzteblatt 6/2003, fest. Bei der Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie in deutsches Recht geht es um die Grundsatzfrage, ob das menschliche Genom patentierbar sein soll. Die Ärzteschaft beantwortet diese Frage mit Nein. 
Mit der "Erklärung von Berlin" haben nun die Bundesärztekammer, das Hilfswerk  Misereor und Greenpeace gemeinsam an die Bundesregierung appelliert, Patente auf Leben zu  verbieten.

Erklärung von Berlin zur Patentierung von Genen und Lebewesen 

Pressemitteilung von Misereor 
Pressemitteilung von Bundesärztekammer, Greenpeace und Misereor
Beitrag Dr. med. Otmar Kloiber: Patente auf Gene - keine patente Idee 


Zur ergänzenden Information
Gene - Zellen - Gewebe;  Richtlinien und Patente droht eine Monopolisierung menschlichen Erbguts ?


Misereor:

Bundesärztekammer, Misereor und Greenpeace fordern Verbot für Patente auf Leben 

Berlin, 6.6.2003 - Mit der "Erklärung von Berlin" haben heute die Bundesärztekammer, das Hilfswerk  MISEREOR und Greenpeace gemeinsam an die Bundesregierung appelliert, Patente auf Leben zu  verbieten. Nach Auffassung der drei Organisationen muss sich die Regierung endlich für die Neuordnung  des Patentrechtes auf europäischer Ebene einsetzen. Die "Erklärung von Berlin" stützt sich im  wesentlichen auf die Voten der Bundestags-Enquete-Kommissionen für Bio-Ethik und für Globalisierung.  Die Enquete-Kommissionen fordern, Patente auf Pflanzen, Saatgut, Tiere und Gene zu verbieten und  lediglich einzelne technische Verfahren zu Patenten zuzulassen. 

Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace, meint: "Die Bundesregierung darf die Beschlüsse von  Bundesrat, Europarat, Europäischem Parlament und Enquete-Kommissionen des Bundestages nicht  länger missachten. Diese haben sich längst übereinstimmend gegen Gen-Patente ausgesprochen." 

Bernd Nilles von Misereor betont die globalen Auswirkungen des Patentrechts: "Die Patentrichtlinie findet  keine Antwort auf die fortdauernde Biopiraterie - die unrechtmäßige Aneignung genetischer Ressourcen.  Patente auf Pflanzen, Tiere, ihre Teile und Gene schränken den Zugang der Menschen - insbesondere  der Bauern - zu Ressourcen wie Saatgut ein und stellen damit eine Gefahr für die Welternährung dar." 

Recherchen von Greenpeace zeigen, dass das Europäische Patentamt in München weiterhin  routinemäßig Patente auf Lebewesen, Saatgut und Gene erteilt. Von Januar bis Mai 2003 wurden bereits  21 Patente auf Pflanzen erteilt. Zudem wurden fünf Patente auf Tiere, etwa ein Dutzend auf Gene von  Krankheitserregern und ebenso viele Patente auf menschliche Gene vergeben. 

Das Bundesjustizministerium hat angekündigt, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf in den  Bundestag einzubringen, mit dem Patente auf Gene, Pflanzen und Tiere ausdrücklich erlaubt werden  sollen. Misereor, Greenpeace und die Bundesärztekammer fordern den Bundestag auf, dem  Gesetzeswerk nicht zuzustimmen. 

Bei Rückfragen erreichen Sie 
Dr. Christoph Then (Greenpeace) unter 0171-8780  832 
Bernd Nilles (Misereor) unter 0172-9473741. 
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Pressemitteilung von Bundesärztekammer, Greenpeace und Misereor 

Erklärung von Berlin zur Patentierung von Genen und Lebewesen 

Berlin, 06.06.2003: In Anbetracht der Diskussion über die Umsetzung der Patentrichtlinie 98/44 der  Europäischen Union unterstützen wir das Votum der Enquete-Kommission des Bundestages "Recht und  Ethik der modernen Medizin" vom 25. Januar 2001, nach dem Patente auf biotechnologische Erfindungen  sich nur auf die erfinderische Leistung erstrecken dürfen. Patente sollten weder DNA-Sequenzen noch  Lebewesen oder deren Teile umfassen. Das Stoffpatent ist demnach kein adäquates Instrument zum  Schutz geistigen Eigentums bei lebenden Systemen. (Deutscher Bundestag, Drs. 14/5157) 

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, konkrete  Schritte zur Neuverhandlung der Richtlinie 98/44 zu unternehmen. 

Zudem soll die Bundesregierung auch über die EU hinaus eine Begrenzung des Patentschutzes  anstreben, wie es die Enquete-Kommission "Globalisierung der Weltwirtschaft" in ihrem Schlussbericht  vom 12. Juni 2002 empfiehlt. Im Rahmen einer Revision des TRIPS-Abkommens der WTO gilt es,  Lebewesen, einschließlich Mikroorganismen, Gene und Pflanzen, generell von der Patentierung  auszuschließen. (Deutscher Bundestag, Drs. 14/9200) 

Berlin, 6. Juni 2003 

Bundesärztekammer 
Greenpeace 
Misereor 
Quelle: http://www.baek.de/25/20030606/200306061.html 
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Patente auf Gene - keine patente Idee

Beitrag von Dr. med. Otmar Kloiber, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer,
erschienen im Rheinischen Ärzteblatt 6/2003

Bei der Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie in deutsches Recht geht es um die Grundsatzfrage, ob das menschliche Genom patentierbar sein soll. Die Ärzteschaft beantwortet diese Frage mit Nein.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat angekündigt, die Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie in
deutsches Recht vorantreiben zu wollen. Zur Debatte steht dabei nicht nur eine Neufassung des Patentgesetzes, sondern auch die Grundsatzfrage, ob das menschliche Genom oder Teile davon  sowie Organe und Zellen patentierbar sein sollen. Die Ärzteschaft beantwortet diese Frage mit Nein.  Denn das Wissen um die menschliche Anatomie und das Genom des Menschen sind Allgemeingut  und keine Handelsware. Es muss Klarheit darüber bestehen, dass lediglich für Verfahren und einzelne  Verfahrensschritte zur Herstellung gentechnisch veränderter Medikamente Verwertungsrechte geltend  gemacht werden können. Menschliche Gene oder Gensequenzen dagegen sind keine Erfindungen,  sondern Erkenntnisse über natürliche Gegebenheiten, die sich einer Patentierung entziehen sollten.  Genau dies aber lässt die EU-Richtlinie zum Schutz biotechnologischer Erfindungen zu. 

Seit in den 60er Jahren sogenannte Stoffpatente eingeführt wurden, konnten in der Natur  vorkommende Stoffe Teil eines Patentes werden. Damit war ein bis dato ehernes Gesetz, nämlich das  Patentierungsverbot von Entdeckungen, gebrochen. Da man diesen Grundsatz aber formell nicht  aufgeben wollte, definierte man schlicht die Entdeckung im Zusammenhang mit einem technischen  Prozess zu einer Erfindung um. Dieser Scheinrealität folgend konnten von da an auch natürliche  Materialien wie Zellen und Organe, ja sogar Tiere zu Teilen solcher "Erfindungen" werden. 

Der Druck aus den USA. Patente auf Gene in Anspruch zu nehmen, wurde Anfang der 90er Jahre  immer stärker. Zunächst scheiterten Versuche, einfach nur Gensequenzen ohne jeden Anhalt für ihre  Bedeutung zu patentieren. Aber dem Wunsch nach Patentschutz wurde schnell abgeholfen, wenn nur  ein Funktionszusammenhang für ein Gen beschrieben werden konnte - also zum Beispiel die  Produktion eines Proteins oder die Steuerungsfunktion eines Krankheitsprozesses.

Anfang der 90er wurde deutlich, dass insbesondere die multinationalen Pharmakonzerne einen  erheblichen Argumentationsdruck für einen transatlantischen Gleichschritt erzeugten. Wenn, wie sich  durch die aufkommende Pharmakogenetik andeutete, die Arzneimittelherstellung ein sich  individualisierendes Geschäft sein sollte, das die bisherige Großproduktion überflüssig machen würde,  dann wollte man offenbar wenigstens das Know-how für die individuellen Medikamente der Zukunft in  die Hände bekommen. Dieses Know-how gab es bis dato noch nicht - doch wurden die Gensequenzen  Zug um Zug bekannt. Die Entdeckung von Gensequenzen war spätestens seit Beginn der 90er Jahre  eine Roboterarbeit - das Wissen um Gensequenzen somit keine Frage geistiger Errungenschaften,  sondern nur des Kapitaleinsatzes. 

Scheinbar in Endzeitstimmung wurde die Debatte um die Patente auf Gene emotionalisiert. Dies  gelang durch die Einbeziehung von sogenannten Patientenvertretern. Behinderte in Rollstühlen wurden  vor die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes geschoben, auf Ihren T-Shirts trugen sie  Aufschriften wie: "No patents - no cure" oder "patents for life". Gegner der Patentierung wurden in  öffentlichen Diskussionen beschimpft, sie würden die Entwicklung von Medikamenten für Patienten mit  seltenen Erbkrankheiten verhindern. 

Natürlich wurden auch alle klassischen Argumente der Patentierung aufgefahren: So zum Beispiel  "Patente schützen Investitionen", "Patente stellen Öffentlichkeit her", "Patente machen Dinge  überhaupt erst verfügbar". In all diesen Argumenten liegt natürlich ein Stück Wahrheit, und dennoch  sind sie gerade in Bezug auf genetisches Material und den Kontext der Medizin falsch. 

In einer Welt, in der die Produkte der Arbeit oft Gedankenprodukte sind und sich nicht ohne weiteres  materiell darstellen, ist der Schutz geistigen Eigentums ein wichtiges öffentliches Schutzinteresse.  Dabei ist es absolut irrelevant, ob die geistige Leistung auf der Grundlage von riesigen Investitionen  entstanden ist oder auf der Rückseite eines Briefumschlages. Allerdings muss eine Schutzwürdigkeit  bestehen. Dies gilt zweifelsohne für echte Erfindungen, nicht aber für Entdeckungen und erst recht  nicht für die Sequenzierung von DNA durch Roboter. 

Zumindest zwei große Bereiche haben sich in den letzten Jahrzehnten exzellent ohne Patente  entwickelt: Die Kommunikationsindustrie und die medizinischen Verfahren (Diagnose- und  Therapieverfahren). Für diese Bereiche gilt, dass sie ohne Patente ihre Innovationskräfte entfalten  können. Patente haben hier eher den Charakter eines Entwicklungshemmnisses. 

Ein weiteres Argument, das besonders auf die Angst von Patienten abstellt, ist die Aussage: "Patente  machen die Dinge verfügbar." Ein Argument von hoher emotionaler Wirkung, aber gering an Substanz:  Patente können genauso dazu dienen, Mitbewerber aus dem Rennen zu drängen, und Patente können  erworben werden, nicht weil man ein neues Produkt vermarkten will, sondern weil man ein altes  Produkt vor einem (möglichen) neuen schützen will. 

Gerade im Arzneimittelbereich entbehrt das Argument der Verfügbarkeit nicht eines gewissen  Zynismus, wenn man nur an die Streitereien um die HIV-Medikamente in Afrika, Asien und  Südamerika denkt. Gerade wegen der Patente werden dort viele Menschen von der Behandlung  ausgeschlossen sein. Aber wir brauchen nicht nach Südamerika zu schweifen: Die Firma US-Firma  Myriad Genetics hält die Patente auf die "Brustkrebsgene". Zwar hat die Firma die Tests auf die  Brustkrebsdisposition keineswegs alleine entwickelt, doch will sie nun von allen, die solche Tests  einsetzen, Lizenzgebühren verlangen. 

Die besondere Gefahr für die Entwicklung der Medizin ergibt sich aus dem Umstand des Verfahrens  der Patenterteilung. Was durch ein Patent geschützt werden soll, darf nicht zuvor veröffentlicht worden  sein. Dies aber widerspricht der Tradition der wissenschaftlichen Entwicklung: Medizinischer Fortschritt  muss sofort kommuniziert werden, und das wissenschaftlich präzise und durch andere  Wissenschaftler überprüft (peer review). Nur so kann sichergestellt werden, dass neue Erkenntnisse  schnell und sicher allen Patienten zugute kommen. Die Verfechter der Patentidee halten dem lediglich  entgegen, dass gerade Patente Offenheit herstellen, weil nämlich Patentschriften öffentlich sind. 

Auf dem Weg zu einer "Erfindung" wird der Wissenschaftler, der in Zukunft auf Patente angewiesen  ist, viele Einfälle haben, unzählige Beobachtungen machen und etliche Experimente auswerten. Da er  nicht weiß, welche seiner Ideen später einmal zum Patent werden könnte, muss er zwangsläufig alles  in die Schublade legen. Die bisherige Tradition, auch Zwischenergebnisse und negative  Beobachtungen auf Kongressen zu besprechen und zu publizieren, wird massiv behindert.  Experimente am Menschen oder an Tieren werden wiederholt, ohne dass dies aus wissenschaftlichen  Gründen notwendig wäre. Patente werden so unnötig zur Gefahr für den Menschen oder zur Qual für  Versuchstiere. Sie behindern die medizinische Forschung und verzögern dadurch die Entwicklung von  Innovationen.

Die Grenze zwischen medizinischen Verfahren, die in Europa eigentlich nicht patentiert werden dürfen,  und der Arzneimittelentwicklung gerade durch Patente auf Gene, Zellen und Organe ist kaum noch  sichtbar. Der feine Unterschied zwischen dem, was bisher zum industriellen Komplex gehörte und  dem, was medizinische Diagnostik und Therapie war, wird zu Gunsten einer Kommerzialisierung der  medizinischen Forschungs- und Arbeitsprozesse aufgehoben.

Die Biopatent-Richtlinie

Die "Richtlinie 98/44/EG [..] über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen" wurde am 6.  Juli 1998 in Kraft gesetzt. Sie sollte in den Mitgliedsländern der Europäischen Union Klarheit über die  Patentfähigkeit von lebendem Material und Genen bringen. Die erst im zweiten Anlauf durch das  Europäische Parlament genehmigte Richtlinie stellt ab auf 

a) "biologisches Material" - ein Material, das  genetische Informationen enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System  reproduziert werden kann und 
b) "mikrobiologische Verfahren" - jedes Verfahren, bei dem  mikrobiologisches Material verwendet, ein Eingriff in mikrobiologisches Material durchgeführt oder  mikrobiologisches Material hervorgebracht wird. 
Sie können Teil einer Erfindung sein und deshalb auch patentierbar sein, auch, wenn Sie in der Natur schon vorkommen. Hingegen sind die "klassischen" Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren,  die vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruhen, ausgenommen. 

Der Streit um die Richtlinie ging aber meist um die Patentierung des menschlichen Genoms, menschlicher Zellen oder Organe. Sie sind in Artikel 5 angesprochen:

(5.1) Der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung sowie die  bloße Entdeckung eines seiner Bestandteile, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens,  können keine patentierbaren Erfindungen darstellen. 
Damit sollte auf den ersten Blick alles klar sein (Anm.: genau genommen ist auch 5.1 schon bar jeder  Logik!). Doch Satz 2 des gleichen Artikels stellt den vernehmlichen Sinn des ersten Satzes gleichsam  auf den Kopf: 
 (5.2) Ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers oder ein auf andere Weise durch ein  technisches Verfahren gewonnener Bestandteil, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines  Gens, kann eine patentierbare Erfindung sein, selbst wenn der Aufbau dieses Bestandteils mit dem  Aufbau eines natürlichen Bestandteils identisch ist. 
(5.3) Die gewerbliche Anwendbarkeit einer Sequenz oder Teilsequenz eines Gens muss in der Patentanmeldung konkret beschrieben werden.
Vereinfacht ist die Formel der Richtlinie: Gensequenz + Funktion = Erfindung. Damit wird die Gensequenz in einen absoluten Stoffschutz einbezogen. Das heißt, wer eine Gensequenz mit auch nur  einer Funktion, die möglicherweise einmal kommerziell nutzbar sein kann, in ein Patent eintragen lässt,  kann Lizenzgebühren verlangen, auch wenn eine Folgeentwicklung nichts mit der ersten Funktion zu  tun hat. Sicherheitshalber werden aber in den Patentschriften so ziemlich alle denkbaren Funktionen  und Zusammenhänge aufgeführt. Tatsächliche Diagnostika oder Therapeutika gibt es deswegen noch  lange nicht.

Die Richtlinie sollte bis zum 30. Juli 2000 in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt  werden.
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