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Patente auf Gene - keine patente Idee stellt der stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Dr. med. Otmar Kloiber, in einem Beitrag, erschienen im Rheinischen Ärzteblatt 6/2003, fest. Bei der Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie in deutsches Recht geht es um die Grundsatzfrage, ob das menschliche Genom patentierbar sein soll. Die Ärzteschaft beantwortet diese Frage mit Nein. Mit der "Erklärung von Berlin" haben nun die Bundesärztekammer, das Hilfswerk Misereor und Greenpeace gemeinsam an die Bundesregierung appelliert, Patente auf Leben zu verbieten. Erklärung von Berlin zur Patentierung von Genen und Lebewesen Pressemitteilung von Misereor Zur ergänzenden Information Gene - Zellen - Gewebe; Richtlinien und Patente droht eine Monopolisierung menschlichen Erbguts ? Misereor: Bundesärztekammer, Misereor und Greenpeace fordern Verbot für Patente auf Leben Berlin, 6.6.2003 - Mit der "Erklärung von Berlin" haben heute die Bundesärztekammer, das Hilfswerk MISEREOR und Greenpeace gemeinsam an die Bundesregierung appelliert, Patente auf Leben zu verbieten. Nach Auffassung der drei Organisationen muss sich die Regierung endlich für die Neuordnung des Patentrechtes auf europäischer Ebene einsetzen. Die "Erklärung von Berlin" stützt sich im wesentlichen auf die Voten der Bundestags-Enquete-Kommissionen für Bio-Ethik und für Globalisierung. Die Enquete-Kommissionen fordern, Patente auf Pflanzen, Saatgut, Tiere und Gene zu verbieten und lediglich einzelne technische Verfahren zu Patenten zuzulassen. Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace, meint: "Die Bundesregierung darf die Beschlüsse von Bundesrat, Europarat, Europäischem Parlament und Enquete-Kommissionen des Bundestages nicht länger missachten. Diese haben sich längst übereinstimmend gegen Gen-Patente ausgesprochen." Bernd Nilles von Misereor betont die globalen Auswirkungen des Patentrechts: "Die Patentrichtlinie findet keine Antwort auf die fortdauernde Biopiraterie - die unrechtmäßige Aneignung genetischer Ressourcen. Patente auf Pflanzen, Tiere, ihre Teile und Gene schränken den Zugang der Menschen - insbesondere der Bauern - zu Ressourcen wie Saatgut ein und stellen damit eine Gefahr für die Welternährung dar." Recherchen von Greenpeace zeigen, dass das Europäische Patentamt in München weiterhin routinemäßig Patente auf Lebewesen, Saatgut und Gene erteilt. Von Januar bis Mai 2003 wurden bereits 21 Patente auf Pflanzen erteilt. Zudem wurden fünf Patente auf Tiere, etwa ein Dutzend auf Gene von Krankheitserregern und ebenso viele Patente auf menschliche Gene vergeben. Das Bundesjustizministerium hat angekündigt, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem Patente auf Gene, Pflanzen und Tiere ausdrücklich erlaubt werden sollen. Misereor, Greenpeace und die Bundesärztekammer fordern den Bundestag auf, dem Gesetzeswerk nicht zuzustimmen. Bei Rückfragen erreichen
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Pressemitteilung von Bundesärztekammer, Greenpeace und Misereor Erklärung von Berlin zur Patentierung von Genen und Lebewesen Berlin, 06.06.2003: In Anbetracht der Diskussion über die Umsetzung der Patentrichtlinie 98/44 der Europäischen Union unterstützen wir das Votum der Enquete-Kommission des Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin" vom 25. Januar 2001, nach dem Patente auf biotechnologische Erfindungen sich nur auf die erfinderische Leistung erstrecken dürfen. Patente sollten weder DNA-Sequenzen noch Lebewesen oder deren Teile umfassen. Das Stoffpatent ist demnach kein adäquates Instrument zum Schutz geistigen Eigentums bei lebenden Systemen. (Deutscher Bundestag, Drs. 14/5157) Vor diesem Hintergrund fordern wir die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, konkrete Schritte zur Neuverhandlung der Richtlinie 98/44 zu unternehmen. Zudem soll die Bundesregierung auch über die EU hinaus eine Begrenzung des Patentschutzes anstreben, wie es die Enquete-Kommission "Globalisierung der Weltwirtschaft" in ihrem Schlussbericht vom 12. Juni 2002 empfiehlt. Im Rahmen einer Revision des TRIPS-Abkommens der WTO gilt es, Lebewesen, einschließlich Mikroorganismen, Gene und Pflanzen, generell von der Patentierung auszuschließen. (Deutscher Bundestag, Drs. 14/9200) Berlin, 6. Juni 2003 Bundesärztekammer
Patente auf Gene - keine patente Idee Beitrag von Dr. med. Otmar
Kloiber, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer,
Bei der Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie in deutsches Recht geht es um die Grundsatzfrage, ob das menschliche Genom patentierbar sein soll. Die Ärzteschaft beantwortet diese Frage mit Nein. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries hat angekündigt, die Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie
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Seit in den 60er Jahren sogenannte Stoffpatente eingeführt wurden, konnten in der Natur vorkommende Stoffe Teil eines Patentes werden. Damit war ein bis dato ehernes Gesetz, nämlich das Patentierungsverbot von Entdeckungen, gebrochen. Da man diesen Grundsatz aber formell nicht aufgeben wollte, definierte man schlicht die Entdeckung im Zusammenhang mit einem technischen Prozess zu einer Erfindung um. Dieser Scheinrealität folgend konnten von da an auch natürliche Materialien wie Zellen und Organe, ja sogar Tiere zu Teilen solcher "Erfindungen" werden. Der Druck aus den USA. Patente auf Gene in Anspruch zu nehmen, wurde Anfang der 90er Jahre immer stärker. Zunächst scheiterten Versuche, einfach nur Gensequenzen ohne jeden Anhalt für ihre Bedeutung zu patentieren. Aber dem Wunsch nach Patentschutz wurde schnell abgeholfen, wenn nur ein Funktionszusammenhang für ein Gen beschrieben werden konnte - also zum Beispiel die Produktion eines Proteins oder die Steuerungsfunktion eines Krankheitsprozesses. Anfang der 90er wurde deutlich, dass insbesondere die multinationalen Pharmakonzerne einen erheblichen Argumentationsdruck für einen transatlantischen Gleichschritt erzeugten. Wenn, wie sich durch die aufkommende Pharmakogenetik andeutete, die Arzneimittelherstellung ein sich individualisierendes Geschäft sein sollte, das die bisherige Großproduktion überflüssig machen würde, dann wollte man offenbar wenigstens das Know-how für die individuellen Medikamente der Zukunft in die Hände bekommen. Dieses Know-how gab es bis dato noch nicht - doch wurden die Gensequenzen Zug um Zug bekannt. Die Entdeckung von Gensequenzen war spätestens seit Beginn der 90er Jahre eine Roboterarbeit - das Wissen um Gensequenzen somit keine Frage geistiger Errungenschaften, sondern nur des Kapitaleinsatzes. Scheinbar in Endzeitstimmung wurde die Debatte um die Patente auf Gene emotionalisiert. Dies gelang durch die Einbeziehung von sogenannten Patientenvertretern. Behinderte in Rollstühlen wurden vor die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes geschoben, auf Ihren T-Shirts trugen sie Aufschriften wie: "No patents - no cure" oder "patents for life". Gegner der Patentierung wurden in öffentlichen Diskussionen beschimpft, sie würden die Entwicklung von Medikamenten für Patienten mit seltenen Erbkrankheiten verhindern. Natürlich wurden auch alle klassischen Argumente der Patentierung aufgefahren: So zum Beispiel "Patente schützen Investitionen", "Patente stellen Öffentlichkeit her", "Patente machen Dinge überhaupt erst verfügbar". In all diesen Argumenten liegt natürlich ein Stück Wahrheit, und dennoch sind sie gerade in Bezug auf genetisches Material und den Kontext der Medizin falsch. In einer Welt, in der die Produkte der Arbeit oft Gedankenprodukte sind und sich nicht ohne weiteres materiell darstellen, ist der Schutz geistigen Eigentums ein wichtiges öffentliches Schutzinteresse. Dabei ist es absolut irrelevant, ob die geistige Leistung auf der Grundlage von riesigen Investitionen entstanden ist oder auf der Rückseite eines Briefumschlages. Allerdings muss eine Schutzwürdigkeit bestehen. Dies gilt zweifelsohne für echte Erfindungen, nicht aber für Entdeckungen und erst recht nicht für die Sequenzierung von DNA durch Roboter. Zumindest zwei große Bereiche haben sich in den letzten Jahrzehnten exzellent ohne Patente entwickelt: Die Kommunikationsindustrie und die medizinischen Verfahren (Diagnose- und Therapieverfahren). Für diese Bereiche gilt, dass sie ohne Patente ihre Innovationskräfte entfalten können. Patente haben hier eher den Charakter eines Entwicklungshemmnisses. Ein weiteres Argument, das besonders auf die Angst von Patienten abstellt, ist die Aussage: "Patente machen die Dinge verfügbar." Ein Argument von hoher emotionaler Wirkung, aber gering an Substanz: Patente können genauso dazu dienen, Mitbewerber aus dem Rennen zu drängen, und Patente können erworben werden, nicht weil man ein neues Produkt vermarkten will, sondern weil man ein altes Produkt vor einem (möglichen) neuen schützen will. Gerade im Arzneimittelbereich entbehrt das Argument der Verfügbarkeit nicht eines gewissen Zynismus, wenn man nur an die Streitereien um die HIV-Medikamente in Afrika, Asien und Südamerika denkt. Gerade wegen der Patente werden dort viele Menschen von der Behandlung ausgeschlossen sein. Aber wir brauchen nicht nach Südamerika zu schweifen: Die Firma US-Firma Myriad Genetics hält die Patente auf die "Brustkrebsgene". Zwar hat die Firma die Tests auf die Brustkrebsdisposition keineswegs alleine entwickelt, doch will sie nun von allen, die solche Tests einsetzen, Lizenzgebühren verlangen. Die besondere Gefahr für die Entwicklung der Medizin ergibt sich aus dem Umstand des Verfahrens der Patenterteilung. Was durch ein Patent geschützt werden soll, darf nicht zuvor veröffentlicht worden sein. Dies aber widerspricht der Tradition der wissenschaftlichen Entwicklung: Medizinischer Fortschritt muss sofort kommuniziert werden, und das wissenschaftlich präzise und durch andere Wissenschaftler überprüft (peer review). Nur so kann sichergestellt werden, dass neue Erkenntnisse schnell und sicher allen Patienten zugute kommen. Die Verfechter der Patentidee halten dem lediglich entgegen, dass gerade Patente Offenheit herstellen, weil nämlich Patentschriften öffentlich sind. Auf dem Weg zu einer "Erfindung" wird der Wissenschaftler, der in Zukunft auf Patente angewiesen ist, viele Einfälle haben, unzählige Beobachtungen machen und etliche Experimente auswerten. Da er nicht weiß, welche seiner Ideen später einmal zum Patent werden könnte, muss er zwangsläufig alles in die Schublade legen. Die bisherige Tradition, auch Zwischenergebnisse und negative Beobachtungen auf Kongressen zu besprechen und zu publizieren, wird massiv behindert. Experimente am Menschen oder an Tieren werden wiederholt, ohne dass dies aus wissenschaftlichen Gründen notwendig wäre. Patente werden so unnötig zur Gefahr für den Menschen oder zur Qual für Versuchstiere. Sie behindern die medizinische Forschung und verzögern dadurch die Entwicklung von Innovationen. Die Grenze zwischen medizinischen Verfahren, die in Europa eigentlich nicht patentiert werden dürfen, und der Arzneimittelentwicklung gerade durch Patente auf Gene, Zellen und Organe ist kaum noch sichtbar. Der feine Unterschied zwischen dem, was bisher zum industriellen Komplex gehörte und dem, was medizinische Diagnostik und Therapie war, wird zu Gunsten einer Kommerzialisierung der medizinischen Forschungs- und Arbeitsprozesse aufgehoben. Die Biopatent-Richtlinie Die "Richtlinie 98/44/EG [..] über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen" wurde am 6. Juli 1998 in Kraft gesetzt. Sie sollte in den Mitgliedsländern der Europäischen Union Klarheit über die Patentfähigkeit von lebendem Material und Genen bringen. Die erst im zweiten Anlauf durch das Europäische Parlament genehmigte Richtlinie stellt ab auf a) "biologisches Material" - ein Material, das genetische Informationen enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann undSie können Teil einer Erfindung sein und deshalb auch patentierbar sein, auch, wenn Sie in der Natur schon vorkommen. Hingegen sind die "klassischen" Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren, die vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruhen, ausgenommen. Der Streit um die Richtlinie ging aber meist um die Patentierung des menschlichen Genoms, menschlicher Zellen oder Organe. Sie sind in Artikel 5 angesprochen: (5.1) Der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung sowie die bloße Entdeckung eines seiner Bestandteile, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, können keine patentierbaren Erfindungen darstellen.Damit sollte auf den ersten Blick alles klar sein (Anm.: genau genommen ist auch 5.1 schon bar jeder Logik!). Doch Satz 2 des gleichen Artikels stellt den vernehmlichen Sinn des ersten Satzes gleichsam auf den Kopf: (5.2) Ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers oder ein auf andere Weise durch ein technisches Verfahren gewonnener Bestandteil, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, kann eine patentierbare Erfindung sein, selbst wenn der Aufbau dieses Bestandteils mit dem Aufbau eines natürlichen Bestandteils identisch ist.Vereinfacht ist die Formel der Richtlinie: Gensequenz + Funktion = Erfindung. Damit wird die Gensequenz in einen absoluten Stoffschutz einbezogen. Das heißt, wer eine Gensequenz mit auch nur einer Funktion, die möglicherweise einmal kommerziell nutzbar sein kann, in ein Patent eintragen lässt, kann Lizenzgebühren verlangen, auch wenn eine Folgeentwicklung nichts mit der ersten Funktion zu tun hat. Sicherheitshalber werden aber in den Patentschriften so ziemlich alle denkbaren Funktionen und Zusammenhänge aufgeführt. Tatsächliche Diagnostika oder Therapeutika gibt es deswegen noch lange nicht. Die Richtlinie sollte bis
zum 30. Juli 2000 in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt
werden.
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